☎ Anwaltshotline “Insolvenzverfahren”

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Sie haben Schulden und ein Insolvenzverfahren wurde eingeleitet? Wie Ihre rechtliche Situation aussieht, erklärt Ihnen am besten ein kompetenter Anwalt. Rufen Sie gleich die Anwaltshotline Insolvenzrecht an, um sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt umfassend beraten zu lassen!

Wichtige Bereiche zum Insolvenzverfahren

  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Gutachter
  • Aufhebung
  • Antragsprüfung
  • Antragsprüfung

Zu jedem der oben angeführten Bereiche erhalten Sie über die „Hotline Insolvenzverfahren“ kompetente Rechtsberatung von einem Anwalt, der fachkundige „Beratung zum Insolvenzverfahren“ leistet.

Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Person. Gesetzlich definiert ist das Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO). Dort wird zwischen Regelinsolvenzverfahren für juristische und selbstständig tätige Personen und Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen unterschieden.

Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren ist, dass ein schriftlicher Antrag beim Insolvenzgericht gestellt wurde. Wird der Antrag bewusst oder fahrlässig nicht gestellt, stellt dies einen Straftatbestand dar, der unter dem Begriff Insolvenzverschleppung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird. Sobald es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt, geht sowohl die Verwaltungs- als auch die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über.

Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, Vermögenswerte des Schuldners zu verwerten, was gegebenenfalls mit einer Zwangsversteigerung umgesetzt wird, und davon einen Teil der Schulden zu begleichen sowie den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Bei einem insolventen Unternehmen steht zudem im Vordergrund, es mittels eines Sanierungsplans zu erhalten. Privatpersonen haben die Möglichkeit, zusammen mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Restschuldbefreiung einzureichen, wodurch ihnen nach spätestens sechs Jahren ein Teil der Schulden erlassen wird, sofern sie die Auflagen des Insolvenzverfahrens erfüllt und keine weiteren Schulden aufgenommen haben.

Sie sind zahlungsunfähig und Ihnen steht ein Insolvenzverfahren bevor? Wie Sie sich jetzt am besten verhalten und wie Sie das Insolvenzverfahren eventuell noch abwenden können, erfahren Sie von einem Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Insolvenzverfahren“. Holen Sie sich rechtlichen Beistand und lassen Sie sich ausführlich beraten. Legen Sie alle nötigen Unterlagen für das Telefonat bereit und rufen Sie dann die „Hotline Insolvenzrecht“ an.

Schriftliche Rechtsberatung zum Insolvenzverfahren

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.