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Sie benötigen Hilfe bei der Konzeption eines Insolvenzplans? Dann greifen Sie zum Hörer und rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Insolvenzplan an! Hier erhalten Sie kompetente und kostengünstige Rechtsberatung.

Bedeutsame Themen zum Insolvenzplan

  • Unternehmenslage
  • Insolvenzursachen
  • Planverfasser
  • Sanierung
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Zu jedem der oben angeführten Themen berät Sie einer unserer erfahrenen Anwälte und leistet „Beratung zum Insolvenzplan“. Über die „Hotline Insolvenzplan“ beantwortet ein Rechtsanwalt kompetent Ihre Rechtsfragen.

Als Insolvenzplan wird im deutschen Insolvenzrecht ein Plan zur Sanierung eines Unternehmens bezeichnet, das in die Insolvenz geraten ist. Ziel des Insolvenzplanes ist es, die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen um Gläubiger des Unternehmens in die Lage zu versetzen, in Zukunft ihre Forderungen befriedigen zu können. Hierbei können im Rahmen eines Insolvenzplans auch Regelungen vereinbart werden, die nicht mit den allgemeinen Vorgaben der Insolvenzordnung übereinstimmen.

Ein Insolvenzplan besteht nach den Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) immer aus zwei Teilen, dem darstellenden Teil (§ 220 InsO) und dem gestaltenden Teil (§ 221 InsO). Im darstellenden Teil werden die getroffenen und geplanten Maßnahmen beschrieben, im gestaltenden Teil wird festgelegt, wie die rechtliche Stellung der beteiligten Parteien geändert wird. Je nachdem, wie sich die Sachlage im konkreten Fall darstellt, sind dem Insolvenzplan nach §§ 229, 230 InsO noch Anlagen hinzuzufügen. Dies können eine Planbilanz, eine Plan-Gewinn- und Plan-Verlustrechnung, sowie entsprechende Erklärungen der Schuldner- oder Gläubigerseite zur Unternehmensfortführung oder zur Übernahme von Mitgliedschaftsrechten oder Beteiligungen sein.

Das Recht zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht haben Schuldner und Insolvenzverwalter. Das Insolvenzgericht hat den Insolvenzplan von Amts wegen zu prüfen und ihn bei Unvollständigkeit oder Aussichtslosigkeit der Gläubigerbefriedigung zurückzuweisen.

Was Sie bei der Formulierung Ihrer Planziele für den Insolvenzplan beachten müssen, erklärt Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt ausführlich unter der „Anwaltshotline Insolvenzplan“. Sie wollen als Schuldner dem Insolvenzplan widersprechen? Dann sortieren Sie alle wichtigen Unterlagen und rufen Sie am besten sofort die „Hotline Insolvenzplan“ an.

Schriftliche Rechtsberatung zum Insolvenzplan

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.