Sie sind verschuldet und brauchen nun Hilfe bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie am besten sofort die Anwaltshotline Insolvenzantrag an!
Bedeutsame Themenfelder zum Insolvenzantrag
- Überschuldung
- Zahlungsunfähigkeit
- Gutachter
- Aufhebung
- Antragsprüfung
Zu jedem der oben angeführten Themenfelder bieten unsere fachkundigen Anwälte „Beratung zum Insolvenzantrag“. Über die „Hotline Insolvenzantrag“ erhalten Sie umfassende Rechtsberatung.
Rechtsgrundlage für den Insolvenzantrag ist die Deutschland die seit dem 1. Januar 1999 geltende Insolvenzordnung. Die Insolvenzordnung regelt alle relevanten Aspekte des Insolvenzverfahrens, sowohl in Bezug auf das Regelinsolvenzverfahren als auch in Bezug auf das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage, die gegen es bestehenden Forderungen seiner Gläubiger zu bedienen, so muss es zum Schutz derselben aus dem Wettbewerb ausscheiden. §15a der Insolvenzordnung (InsO) bestimmt, dass juristische Personen durch die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von höchstens drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen haben.
Ein Insolvenzantrag kann vom Schuldner selbst oder gegebenenfalls vom Gläubiger (§§ 13, 14 Insolvenzordnung) gestellt werden, wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig ist oder diesem die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Antragstellung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist beim zuständigen Insolvenzgericht (Teil eines Amtsgerichts – §2 Insolvenzordnung) zu stellen. Entsprechende Formulare sind bei den zuständigen Behörden bzw. auf deren Internetpräsenzen zu erhalten.
Welche Daten ein Insolvenzantrag enthalten muss, ist im Einzelnen in § 13 der Insolvenzordnung geregelt. Ein Insolvenzantrag kann zurückgenommen werden, solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist oder der Antrag nicht abgewiesen wurde.
Was Sie bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrags beachten müssen, erklärt Ihnen ein kompetenter Anwalt ausführlich unter der „Anwaltshotline Insolvenzantrag“. Sortieren Sie alle relevanten Unterlagen und rufen Sie noch heute die „Hotline Insolvenzantrag“ an.
Schriftliche Rechtsberatung zum Insolvenzantrag
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.