Sie haben rechtliche Fragen zum Thema Inkasso? Wenden Sie sich hierfür am besten an einen erfahrenen Rechtsanwalt unter der Anwaltshotline Inkasso. Wählen Sie einfach die Nummer der Hotline Inkasso und lassen Sie sich ausführlich beraten!
Wichtiges zum Inkasso
- Vollabtretung
- Inkassounternehmen
- Inkassozession
- Einziehungsermächtigung
- Zweckbindung
- Rechtsdienstleistungsgesetz
Zu jedem der oben angeführten Themen bieten unsere Rechtsanwälte „Beratung zum Inkasso“. Über die „Hotline Inkasso“ beantwortet ein qualifizierter Anwalt für Insolvenzrecht jede Rechtsfrage.
Unter dem Begriff Inkasso versteht man den Einzug von fälligen Forderungen, beispielweise von offenen Rechnungen. Gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist der geschäftsmäßige Einzug von fremden Forderungen erlaubnispflichtig. Gläubiger beauftragen in der Regel ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt damit, den geschuldeten Betrag einzuholen. Inkassounternehmen sind oftmals in größeren Verbänden organisiert, wie zum Beispiel im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Es gibt vier verschiedene Arten von Tätigkeiten, die Inkassobüros durchführen. Sie können zum einen im Auftrag Geld einziehen, dabei wird das Inkassounternehmen im Auftrag und Namen des Auftraggebers tätig. Des Weiteren kann eine Einziehungsermächtigung vorliegen. Das Inkassounternehmen ist hierbei ebenfalls dazu bevollmächtigt, die Zahlung im eigenen Namen zu fordern. Außerdem kann eine Inkassozession erfolgen, dabei wird die Forderung zum Zweck der Einbeziehung abgetreten. Oder die Forderung wird ohne Zweckbindung an das Inkassounternehmen abgetreten. In diesem Fall spricht man von einer Vollabtretung.
Im Insolvenzrecht werden vier Arten von Inkasso unterschieden: Forderungsinkasso, Überwachungsinkasso, Dokumenteninkasso und einfaches Inkasso. Inkassoangelegenheiten werden grundsätzlich schriftlich geregelt. Ziel ist es, zwischen Gläubiger und Schuldner zu vermitteln, sodass Leistungen, die bereits erbracht wurden, bezahlt werden. Ein Inkassofall entsteht erst, wenn ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung auch nach mehreren Mahnungen nicht nachkommt. Zeigt sich der Betroffene zahlungsbreit, können unter Umständen Ratenzahlung und Vergleichseinbarungen vereinbart werden. Im schlimmsten Fall kann Inkasso zu Zwangsvollstreckung und Pfändung von Eigentum führen. Der Schuldner muss zusätzlich zu den Rechnungs- und Mahnkosten auch die Kosten für das Inkassoverfahren tragen.
Sie haben Rechtsfragen zum Themengebiet Inkasso? Dann lassen Sie sich umfassend von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte über die „Anwaltshotline Inkasso“ beraten. Halten Sie notwendige Unterlagen griffbereit und rufen Sie dann gleich die „Hotline Inkasso“ an.
Schriftliche Rechtsberatung zum Inkasso
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