☎ Anwaltshotline “Wohnungsvermittlung”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Sie haben eine rechtliche Frage, die in Zusammenhang mit dem Thema Wohnungsvermittlung steht? Rufen Sie gleich die Anwaltshotline Immobilienrecht an und lassen Sie sich von einem qualifizierten Anwalt individuell beraten!

Interessantes zur Wohnungsvermittlung

  • Wohnungsvermittler
  • Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Vermittlungstätigkeit
  • Provisionshöhe

Unsere renommierten Anwälte bieten umfassende „Beratung zur Wohnungsvermittlung“ und beantworten Ihnen alle Rechtsfragen zu den obigen Stichpunkten. Rufen Sie schnell die Nummer der „Hotline Wohnungsvermittlung“ an, um kompetente Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen!

Die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema sind im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) festgelegt. Das besagte Gesetz bezieht sich ausschließlich auf Wohnungsmietverträge und regelt unter anderem, welche Voraussetzungen ein Wohnungsvermittler erfüllen muss, was Wohnräume im Sinne des Gesetzes sind und wann Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr besteht. Anders als der Häusermakler darf der Wohnungsvermittler Wohnungen nur dann offerieren, wenn er damit direkt beauftragt wurde, beispielsweise vom Vermieter. Ein Vertrag zwischen einem Vermittler und einem Vermieter gilt nur, wenn er schriftlich vorliegt. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz steht dem Wohnungsvermittler ein Entgelt zu, wenn durch seine Vermittlungstätigkeit ein Mietvertrag abgeschlossen wurde oder der Nachweis der Gelegenheit zu einem Abschluss vorliegt.

Die Provisionshöhe für die Vermittlung einer Mietswohnung ist variabel, darf jedoch nicht mehr als zwei Monatsmieten betragen. Das WoVermRG sieht vor, dass das Entgelt für die Wohnungsvermittlung generell nicht von dem Wohnungssuchenden gezahlt werden muss, es sei denn, er hat dem Vermittler einen Auftrag erteilt. Es gilt also das sogenannte Bestellerprinzip. Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen bestraft. Einen Makler mit der Wohnungsvermittlung zu beauftragen erspart vor allem in Ballungsgebieten viel Zeit, da dieser Inserate schaltet, eine Vorauswahl der Interessenten vornimmt und Besichtigungstermine durchführt.

Sie sind Wohnungsvermittler und ein Auftraggeber weigert sich, Ihnen Ihre Provision zu zahlen? Wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren können, erklärt Ihnen ein erfahrener Anwalt über die „Anwaltshotline Wohnungsvermittlung“. Sortieren Sie alle wichtigen Unterlagen und wählen Sie anschließend die Nummer der „Hotline Wohnungsvermittlung“.

Schriftliche Rechtsberatung zur Wohnungsvermittlung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.