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Sie möchten einen Makler mit der Immobilienvermittlung beauftragen? Dann sollten Sie beim Maklervertrag auf einige Besonderheiten achten. Über die Anwaltshotline Immobilienrecht berät Sie ein qualifizierter Rechtsanwalt umfassend zu diesem Thema!

Signifikante Felder zum Maklervertrag

  • Maklerverordnung
  • einfacher Maklerauftrag
  • Alleinauftrag
  • qualifizierter Alleinauftrag
  • Immobilienmaklervertrag

Zu jedem der aufgeführten Felder leisten unsere Anwälte kompetente „Beratung zum Maklervertrag“. Rufen Sie die Nummer der „Hotline Maklervertrag“ an, um individuelle Rechtshilfe zu erhalten!

Wird ein Maklervertrag geschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Makler für seine Vermittlertätigkeit eine Provision zu zahlen, die fällig wird, sobald ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag durch die Bemühungen des Maklers zustande gekommen ist. Im Immobiliengeschäft werden klassischerweise drei Arten des Maklervertrags unterschieden: der Alleinauftrag, der qualifizierte Alleinauftrag und der einfache Maklerauftrag. Der Alleinauftrag sieht vor, dass der Käufer, Verkäufer beziehungsweise Mieter –also der Auftraggeber- keinen weiteren Makler mit seinem Anliegen beauftragt. Es steht ihm jedoch zu, selbst einen Interessenten beziehungsweise ein passendes Objekt zu finden, wodurch der Provisionsanspruch für den Makler entfallen würde. In einem qualifizierten Alleinauftrag kann der Makler hingegen darauf bestehen, dass das Immobiliengeschäft nicht ohne ihn abgewickelt werden darf. Bei einem einfachen Maklerauftrag erhält der Makler seinen Maklerlohn zwar auch nur dann, wenn er ein Geschäft erfolgreich vermittelt hat, er ist allerdings nicht dazu verpflichtet, tätig werden zu müssen.

Generell kann ein Maklervertrag zwar formlos geschlossen werden, es ist dennoch ratsam, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Die gesetzlichen Regelungen für Maklerverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen §§ 652 bis 656 BGB festgehalten.

Sie haben einen Makler mit Ihrem Immobilienkauf betraut? Dann ist es sinnvoll, einen Maklervertrag aufzusetzen. Auf was Sie dabei achten sollten, erklärt Ihnen einer unserer erfahrenen Anwälte unter der „Anwaltshotline Maklervertrag“ gerne. Lassen Sie also keine Zeit verstreichen und wählen Sie die Nummer der „Hotline Maklervertrag“. Legen Sie vor dem Telefonat alle wichtigen Unterlagen bereit!

Schriftliche Rechtsberatung zum Maklervertrag

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.