☎ Anwaltshotline “Maklerprovisionsanspruch”

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Sie haben nach langer Suche endlich eine passende Wohnung gefunden, aber der Makler verlangt plötzlich eine horrende Provision? Wie Sie sich dagegen wehren können, erklärt Ihnen ein fachkundiger Anwalt über die Anwaltshotline Immobilienrecht. Rufen Sie hierfür gleich die “Anwaltshotline Maklerprovisionsanspruch” an!

Wichtige Themenbereiche zum Maklerprovisionsanspruch

  • Maklervertrag
  • Wohnungsbesichtigung
  • Wohnungsvermittlung
  • Maklerverordnung
  • Maklerpauschale

Zu jedem der oben genannten Themengebiete berät Sie über die „Hotline Maklerprovisionsanspruch“ ein qualifizierter Rechtsanwalt. Auf diesem Wege erhalten Sie in wenigen Minuten eine umfassende Rechtsberatung.

Ein Maklerprovisionsanspruch besteht nur, wenn ein Maklervertrag geschlossen wurde und der Makler in diesem Rahmen aktiv dazu beigetragen hat, eine Immobilie zu vermitteln. Gesetzlich ist der Lohnanspruch für Makler im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 652 geregelt. Dort heißt es, dass derjenige, der den Makler beauftragt und ihm ein Entgelt für seine Vermittlungstätigkeit verspricht, dieses zahlen muss, sobald ein Vertrag abgeschlossen wurde. Aufwandsentschädigungen kann der Makler nur dann verlangen, wenn dies im Vorfeld vereinbart worden ist.

Für die Vermittlung von Wohnraum gibt es ein eigenes Gesetz – das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG), welches den Maklerprovisionsanspruch ebenfalls nach dem Bestellerprinzip regelt. In dem WoVermRG ist außerdem die maximale Provisionshöhe festgelegt sowie Formvorschriften für Wohnungsinserate, an die sich Makler halten müssen. Mieter bezahlen nur eine Courtage, wenn sie einen Makler explizit damit beauftragt haben, eine Wohnung zu suchen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man in eine neue Stadt zieht, der Wohnungsmarkt schwierig ist oder man konkrete Ansprüche an das neue Domizil hat. Makler sind Experten auf dem Immobilienmarkt und können auch kurzfristig eine geeignete Wohnung finden. Außerdem führen sie professionelle Wohnungsbesichtigungen durch und weisen auf etwaige Mängel hin. Für ihre Vermittlungstätigkeit werden dann maximal zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer fällig.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die verlangte Provision Ihres Maklers zu hoch angesetzt ist, dann holen Sie sich über die „Anwaltshotline Maklerprovisionsanspruch“ rechtlichen Beistand von einem erfahren Anwalt ein. Halten Sie für das Gespräch über die Hotline den Maklervertrag und andere relevante Unterlagen bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zum Maklerprovisionsanspruch

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.