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Interessante Themen zur Immobilienvermittlung

  • Makler
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Mit der Immobilienvermittlung befassen sich täglich Immobilienmakler, die meist vom Vermieter oder vom Verkäufer einen Auftrag erhalten. Für ihre Vermittlungstätigkeit werden die Makler nach dem sogenannten Bestellerprinzip bezahlt, das heißt, wer ihnen den Auftrag erteilt, eine Immobilie zu verkaufen beziehungsweise zu vermieten oder zu finden, muss dafür eine Provision bezahlen. Häufig wird eine Provision nur dann fällig, wenn die Immobilienvermittlung zu einem Vertragsabschluss geführt hat. Für die Immobilienvermittlung wird in der Regel ein Maklervertrag geschlossen, in dem neben dem Versprechen der Provisionsleistung, auch die Höhe der Courtage festgehalten wird. Für die Vermittlung von Wohnraum gelten laut dem Wohnraumvermittlungsgesetz besondere Regelungen, zum Beispiel ist vorgegeben, dass  die Provision nicht mehr als zwei Monatsmieten betragen darf.

Im Rahmen der Immobilienvermittlung gehört es zu den Aufgaben eines Maklers, Inserate zu schalten, Exposés zu erstellen, eine Vorauswahl geeigneter Interessenten zu treffen, Besichtigungen durchzuführen und auch die Bonitätsprüfung von potenziellen Mietern und Käufern. Einen Vermittlungsmakler mit der Suche nach einer Immobilie zu beauftragen hat den Vorteil, dass sich dieser gut auf dem hiesigen Immobilienmarkt auskennt und am schnellsten ein Objekt finden kann, welches bestimmte Kriterien an Größe, Ausstattung etc. erfüllen soll.

Am besten kontaktieren Sie bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Immobilienvermittlung unter der „Anwaltshotline Immobilienvermittlung“ einen fachkundigen Anwalt. Dieser beantwortet Ihnen alle Rechtsfragen, die sich auf das Gebiet Immobilienvermittlung beziehen. Legen Sie wichtige Dokumente für das Gespräch bereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Immobilienvermittlung“.

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