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Sie wollen Ihre Wohnung vermieten und haben jetzt rechtliche Fragen zur Immobilienvermietung? Dann rufen Sie gleich bei der Anwaltshotline Immobilienvermietung an und holen Sie sich anwaltlichen Rat bei einem Experten ein!

Interessante Felder zur Immobilienvermietung

  • Mietspiegel
  • Mietzins
  • Staffelmiete
  • Mietvertrag
  • Kaution

Wann müssen Mieteinnahmen nicht versteuert werden?

Mieteinnahmen müssen grundsätzlich versteuert werden, es sei denn, sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung oder die Übungsleiterpauschale. Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn die Umsätze aus der Vermietung im Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen. Die Übungsleiterpauschale gilt, wenn die Vermietung im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer erfolgt und die Einnahmen im Kalenderjahr nicht mehr als 3.000 Euro betragen.

Wie hoch dürfen Mieteinnahmen steuerfrei sein?

Wie oben erwähnt, dürfen Mieteinnahmen steuerfrei sein, wenn sie unter die Kleinunternehmerregelung oder die Übungsleiterpauschale fallen. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen im Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro bzw. 3.000 Euro betragen dürfen.

Was kann ich bei einer vermieteten Immobilie steuerlich absetzen?

Bei einer vermieteten Immobilie können verschiedene Kosten steuerlich abgesetzt werden, wie z.B.:

– Abschreibung für Abnutzung (AfA) der Immobilie

– Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie

– Instandhaltungs- und Modernisierungskosten

– Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltungskosten

– Nebenkosten, die nicht vom Mieter getragen werden

– Werbungskosten für die Vermietung

Wann gilt Vermietung als Liebhaberei?

Vermietung gilt als Liebhaberei, wenn sie nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt, sondern aus persönlichen Gründen oder aus Freude an der Sache. Das Finanzamt kann eine Vermietung als Liebhaberei einstufen, wenn z.B.:

– die Miete deutlich unter dem ortsüblichen Niveau liegt

– die Vermietung an nahe Angehörige erfolgt

– die Vermietung nur zeitweise oder unregelmäßig erfolgt

– die Vermietung dauerhaft Verluste erzeugt

Wird die Kalt- oder Warmmiete versteuert?

Die Kaltmiete wird versteuert, also die Miete ohne Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Strom etc. Die Warmmiete ist die Kaltmiete plus Betriebskosten. Die Betriebskosten werden in der Regel vom Mieter getragen und müssen daher nicht versteuert werden.

Kann man sein eigenes Haus untervermieten?

Man kann sein eigenes Haus untervermieten, wenn man selbst Mieter ist und eine Erlaubnis vom Vermieter hat. Wenn man selbst Eigentümer ist, kann man sein Haus vermieten, ohne eine Erlaubnis zu benötigen.

Wie kann man sich als Vermieter rechtlich absichern?

Als Vermieter kann man sich rechtlich absichern, indem man z.B.:

– einen schriftlichen Mietvertrag mit dem Mieter abschließt

– eine angemessene Kaution vom Mieter verlangt

– eine Wohngebäudeversicherung und eine Haftpflichtversicherung abschließt

– eine regelmäßige Wohnungsübergabe und -abnahme durchführt

– eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellt

Kann ich mein Haus gewerblich vermieten?

Man kann sein Haus gewerblich vermieten, wenn man es an Gewerbetreibende oder Freiberufler vermietet oder es selbst für gewerbliche Zwecke nutzt. Dabei muss man jedoch beachten, dass:

– das Finanzamt die Einkünfte aus der Vermietung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt

– man ggf. eine Genehmigung von der Gemeinde oder dem Bauamt benötigt

– man ggf. höhere Steuern und Abgaben zahlen muss

Was kann ich als Vermieter steuerlich geltend machen?

Als Vermieter kann man dieselben Kosten steuerlich geltend machen wie bei einer vermieteten Immobilie (siehe oben). Zusätzlich kann man ggf. noch folgende Kosten absetzen:

– Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer

– Beratungs- und Rechtskosten

– Büro- und Verwaltungskosten

– Fahrtkosten

Wann ist man ein gewerblicher Vermieter?

Man ist ein gewerblicher Vermieter, wenn man seine Vermietungstätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig ausübt und dabei die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man:

– mehr als drei Immobilien vermietet

– Immobilien kurzfristig an- und verkauft

– Immobilien umfangreich umgestaltet oder modernisiert

– zusätzliche Leistungen an die Mieter erbringt

Ist Airbnb ein Gewerbe?

Airbnb ist eine Online-Plattform, die Privatpersonen ermöglicht, ihre Unterkünfte an Gäste zu vermieten. Ob Airbnb ein Gewerbe ist, hängt davon ab, wie man die Vermietung gestaltet. Wenn man z.B.:

– nur gelegentlich oder für kurze Zeit vermietet

– keine zusätzlichen Leistungen anbietet

– keine Werbung macht

dann gilt die Vermietung als private Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbe. Wenn man jedoch z.B.:

– regelmäßig oder für lange Zeit vermietet

– zusätzliche Leistungen wie Frühstück, Reinigung oder Führungen anbietet

– Werbung macht oder eine eigene Website hat

dann gilt die Vermietung als gewerblich und muss entsprechend versteuert und angemeldet werden.

Werden Mieteinnahmen auf das Einkommen angerechnet?

Mieteinnahmen werden auf das Einkommen angerechnet, wenn sie den Grundfreibetrag überschreiten. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlen muss. Er beträgt für das Jahr 2023 10.080 Euro für Alleinstehende und 20.160 Euro für Verheiratete.