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Sie haben sich dazu entschlossen, eine Immobilie zu erwerben und haben jetzt Fragen zum Immobilienkaufvertrag? Rufen Sie gleich die Anwaltshotline Immobilienkaufvertrag an und lassen Sie sich von einem unserer Rechtsanwälte alles Wichtige erklären!

Signifikante Gebiete zum Immobilienkaufvertrag

  • Grundstückskaufvertrag
  • Wohnungskaufvertrag
  • Notar
  • Beurkundung
  • Nebenabrede

Bei der „Beratung zum Immobilienkaufvertrag“ leisten unsere Anwälte kompetente Rechtshilfe zu jedem der aufgeführten Gebiete. Wählen Sie die Nummer der „Hotline Immobilienkaufvertrag“, um mit einem qualifizierten Anwalt über Ihr Anliegen zu reden!

Ein Immobilienkaufvertrag wird beim Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie aufgesetzt, um das Eigentum des Verkäufers an den Käufer zu übertragen. Der Kaufvertrag sollte Angaben zum Kaufpreis der Immobilie, zum  Grundbesitzer sowie zu vorhandenen Grundschulden und Pfandrechten enthalten. Weiterhin ist es ratsam, in den Immobilienkaufvertrag eine Klausel aufzunehmen, die unsichtbare Mängel berücksichtigt. Ein Wohnungskaufvertrag enthält in der Regel zudem eine sogenannte Teilungserklärung, die wichtige Angaben zu den Besitz- und Nutzungsrechten der Wohnanlage liefert.

Um Gültigkeit zu besitzen, muss der Immobilienkaufvertrag in schriftlicher Form vorliegen und von einem Notar beglaubigt werden. Der Vertragstext muss dem Käufer mindestens zwei Wochen vor der Unterzeichnung vorliegen, damit genug Zeit vorhanden ist, das Dokument zu prüfen. Seit 2009 sind Immobilienverkäufer dazu verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis der Immobilie vorzulegen. Dies soll gewährleisten, dass der Energieverbrauch des Hauses für den Verbraucher transparent ist. Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erfolgt erst, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat. Bis dahin gibt es eine Auflassungsvormerkung, die verhindert, dass der bisherige Besitzer das Objekt noch an jemand Drittes verkaufen kann.

Bei einem Immobilienkauf geht es um viel Geld. Als Käufer möchte man dabei keinesfalls ein Risiko eingehen. Deshalb sollten Sie insbesondere im Kaufvertrag auf alle Klauseln achten und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von einem unserer Rechtsanwälte umfassend beraten. Rufen Sie jetzt die „Anwaltshotline Immobilienkaufvertrag“ an! Sortieren Sie alle notwendigen Dokumente und kontaktieren Sie dann unter der „Hotline Immobilienkaufvertrag“ einen erfahrenen Anwalt.

Schriftliche Rechtsberatung zum Immobilienkaufvertrag

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.