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Sie möchten Ihre Marke vor einem Missbrauch schützen lassen? Oder beschäftigt Sie eine rechtliche Frage zur Wortmarke oder Bildmarke? Dann zögern Sie nicht, sondern wählen Sie gleich die Rufnummer der Anwaltshotline Markenrecht und lassen Sie sich umfangreich von einem erfahrenen Rechtsexperten beraten!

Markenrechtliche Beratung zu folgenden Themengebieten:

  • Bildmarke
  • Wortmarke
  • Markenregister
  • Patentrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Das Markenrecht gehört allgemein zum Kennzeichenrecht, das wiederum zum gewerblichen Rechtsschutz zählt, und gewährleistet den Schutz von Produktbezeichnungen im Geschäftsverkehr. Jedes Zeichen, das Dienstleistungen oder Produkte einer Firma von denen einer anderen unterscheidbar macht, kann man als Marke schützen lassen. Dabei können Marken entweder aus Buchstaben, kompletten Wörtern, Abbildungen, Zahlen oder auch aus akustischen Signalen zusammengesetzt sein. Generell unterscheidet man im Markenrecht zwischen Bildmarken und Wortmarken. Es wird zudem zwischen EU-Marken, nationalen Marken sowie IR-Marken differenziert.

Um eine Marke anmelden zu können, dürfen keinerlei Schutzhindernisse bestehen. Derartige Hindernisse sind beispielsweise eine fehlende Differenzierungskraft, eine offensichtliche Irreführungsgefahr oder ein Hoheitszeichen, welches die Marke beinhaltet. Damit eine wirksame Absicherung der Markenrechte stattfinden kann, muss zunächst geklärt werden, in welchem räumlichen Wirkungsbereich die Marke geschützt werden soll. Danach erfolgt eine Markenrecherche in verschiedenen Markenregistern, um zu überprüfen, ob schon ältere Rechte in dem besagten Staat bestehen. Sollte dies nicht so sein, wird die Marke auf die spezifischen Bedürfnisse des Markeninhabers zugeschnitten. Als letzter Schritt erfolgt die Markenanmeldung. Sobald das Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist, wird dem Markeninhaber eine Markenurkunde übergeben. Damit hat der Markeninhaber das alleinige Recht an der Nutzung der geschützten Marke. Wenn ein andere seine Marke verletzt, kann er von diesem die Unterlassung und sogar Schadenersatz fordern.

Die Gebühren für eine Markenanmeldung betragen 300 Euro, bei einer elektronischen Anmeldung 290 Euro. Bis zu insgesamt drei Klassen schließt diese Markenanmeldung ein. Mit jeder Erhöhung um eine Klasse steigen die Kosten um weitere 100 Euro. Der Markenschutz läuft nach insgesamt zehn Jahren ab, der Markeninhaber kann jedoch eine Verlängerung des Markenschutzes fordern. Dafür muss er weitere 750 Euro bezahlen.

Ein qualifizierter Rechtsanwalt beantwortet jede Ihrer Rechtsfrage zum Markenrecht ausführlich am Telefon. Wählen Sie einfach die Nummer der Markenrecht Hotline und Sie werden mit einem Experten verbunden.

Schriftliche Rechtsberatung zum Markenrecht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.