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Sie haben eine konkrete Frage zum geistigen Eigentum? Zögern Sie nicht, sondern machen Sie gleich von der Anwaltshotline Intellectual Property Gebrauch. Am Telefon beantwortet ein erfahrener Rechtsanwalt Ihre Frage und bietet Ihnen eine umfassende Rechtberatung.

Rechtliche Beratung zur Intellectual Property:

  • Immaterialgüterrecht
  • Schutzrecht
  • Patent
  • Markenrecht
  • Gebrauchsmuster

Unter dem Begriff Intellectual Property, zu Deutsch geistiges Eigentum, versteht man allgemein das absolute Recht an immateriellen Gütern. Immaterialgüter sind beispielsweise Erfindungen, Ideen, geistige Werke oder Informationen. Insbesondere das Patent und die Schaffung eines urheberrechtlichen Werkes zählen als geistiges Eigentum. Aber auch das Namensrecht und das Recht an seinem eigenen Bild gehören zu diesem Rechtsbereich. Demnach umfasst der Begriff die Kategorien Urheberrecht, Patentrecht sowie Markenrecht. Daneben schließt das Geistige Eigentum noch weitere Rechte ein, unter anderem das Geschmacksmuster, das Gebrauchsmuster, Sortenschutz, geschäftliche Bezeichnungen, Namensrecht, Geschäftsgeheimnisse sowie den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Das geistige Eigentum ist ein ausschließliches Recht, das dem Inhaber die Nutzung eines Gutes gestattet. Dritte können somit von dem Gebrauch dieses Gegenstandes ausgeschlossen werden. Anders als dies beim Sacheigentum möglich ist, kann das geistige Eigentum nicht auf einen Dritten übertragen werden.

Intellectual Property Rechte (IP-Rechte) umfassen neben gewerblichen Schutzrechten auch kulturelle Schutzrechte, welche die geistige Schöpfung eines Urhebers schützen und vor allem im Urhebergesetz normiert sind. Die IP-Rechte obliegen grundsätzlich dem Erfinder bzw. Urheber und sind in der Regel auf das Land begrenzt, in dem sie registriert sind. Was die Schutzdauer dieser Rechte anbelangt, so fällt diese unterschiedlich aus. Ein Patent kann zum Beispiel maximal 20 Jahre lang geschützt werden, wobei der Markenschutz nach zehn Jahren immer um die gleiche Dauer verlängert und demnach sozusagen unbegrenzt geschützt werden kann. Werden die IP-Rechte eines Einzelnen verletzt, kann dieser Auskunfts-, Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wurden auch Ihre Intellectual Property Rechte verletzt und fordern Sie nun die Unterlassung sowie Schadensersatz? Wie Sie in einer solchen Situation am besten vorgehen sollten, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt, den Sie über die Nummer der Intellectual Property Hotline erreichen können. Rufen Sie am besten gleich jetzt die Rufnummer an und lassen Sie sich umfassend über Ihr Recht beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zur Intellectual Property

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.