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Interessantes zu Abmahnungen

  • Filesharing
  • Anschlussinhaber
  • Urheberrechtsverletzung
  • illegaler Download

Das Internet bietet seinen Nutzern heutzutage durch vielfältige Dienste die Möglichkeit, an fremde Daten zu gelangen. So ist es etwa über ein Filesharing-Netzwerk möglich, die durch andere Nutzer freigegebenen Dateien (beispielsweise Filme, Musik, Software) herunterzuladen oder zu streamen. Dabei bewegt man sich schnell in einer rechtlichen Grauzone und handelt ganz und gar rechtswidrig, wenn eine urheberrechtlich geschützte Datei ohne entsprechende Lizenz Gegenstand des Downloads ist.

Aus diesem Grunde haben es sich verschiedene Rechteinhaber zur Gewohnheit gemacht, über entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien Massenabmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen zu versenden. Über die IP-Adresse kann der Anschlussinhaber ermittelt werden. Dabei kommt es jedoch häufig vor, dass der Anschlussinhaber nicht mit dem tatsächlich Verantwortlichen identisch ist. Obwohl die Abmahnung unrechtmäßig erfolgt, drohen den Abgemahnten in diesem Fall deftige Geldbußen.

Seit einer BGH-Entscheidung von 2014 (Aktenzeichen I ZR 169/12) ist es für die Betroffenen einfacher geworden, sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen: So besteht eine Vermutung der Täterschaft nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung kein Dritter eine Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss gehabt hat. Ist jedoch tatsächlich eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten erfolgt, dann trifft diesen eine sekundäre Darlegungsfrist: Er muss vortragen, dass auch andere Personen den Internetanschluss nutzen konnten und somit als Täter in Betracht kommen.

Haben Sie selbst eine Filesharing-Abmahnung erhalten oder ist es bereits zu einer Klage wegen eines unerlaubten Downloads gekommen? Wurden Sie zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert? Über unsere Rechtsanwaltshotline können Sie Kontakt zu Rechtsanwälten aufnehmen, die in der Abwehr solcher Abmahnungen, Klagen und Forderungen erfahren sind. Sie beraten zu den rechtlichen Schritten, die Sie zu Ihrer Verteidigung ergreifen können.

Schriftliche Rechtsberatung zu Abmahnung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.