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Wichtige Stichworte zum Zugewinn

  • Gütergemeinschaft
  • Zugewinnausgleich
  • Reinvermögen
  • Anfangsvermögen
  • Endvermögen

Ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt hilft Ihnen bei Unklarheiten in Bezug auf alle oben aufgeführten Punkte. Wählen Sie jetzt die Nummer der „Hotline Zugewinn“, um Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen.

Der Begriff Zugewinn beschreibt den Vermögenszuwachs, der im Laufe einer Ehe entstanden ist. Dieser muss im Fall einer Trennung berechnet werden, um den gegenseitigen Zugewinnausgleich bestimmen zu können. Um den Zugewinn zu berechnen, unterscheidet man zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen. Mit dem Anfangsvermögen ist das Reinvermögen, das der jeweilige Partner zu Ehebeginn in die Ehe eingebracht hat, gemeint. Das Endvermögen beschreibt dagegen das Reinvermögen des Partners, das zu dem Zeitpunkt besteht, an dem die Ehe beendet wird. Es liegt ein Zugewinn vor, wenn das Endvermögen größer als das Anfangsvermögen ist. Indem ein Vermögensvergleich angestellt wird, wird der Zugewinnausgleich berechnet. Der Partner, bei dem ein höherer Zugewinn auszumachen ist, steht dem anderen gegenüber in der Ausgleichspflicht. Der Zugewinn und der Zugewinnausgleich sind nur bei einer Scheidung beziehungsweise im Todesfall eines Ehepartners relevant. Wenn ein Ehegatte verstorben ist, kommt es zu einem pauschalen Zugewinnausgleich.

Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht nur, wenn es keine sonstigen Vereinbarungen gibt. Wird vor oder während der Ehe ein Ehevertrag geschlossen, gelten die darin enthaltenden Regelungen bezüglich der Gütergemeinschaft und Gütertrennung.

Sie haben familienrechtliche Fragen zum Thema Zugewinn? Sie kennen sich nicht mit der rechtlichen Seite des Zugewinns oder des Zugewinnausgleichs aus? Dann zögern Sie nicht und ziehen Sie einen fachkundigen Anwalt zu Rate, indem Sie sich an die „Anwaltshotline Zugewinn“ wenden. Legen Sie wichtige Unterlagen für das Telefonat bereit und rufen Sie dann die “Hotline Zugewinn“ an!

Schriftliche Rechtsberatung zum Zugewinn

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