Wichtige Stichworte zum Versorgungsausgleich
- Versorgungsausgleichsgesetz
- Altersrente
- Rentenversicherung
- Altersvorsorge
- Lebensversicherung
- Teilung
- Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
- Ehe
- Scheidung
Ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen bei Unklarheiten in Bezug auf alle oben genannten Probleme.
Zu einem Versorgungsausgleich kommt es bei der Scheidung. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs müssen unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge, die Beamtenversorgung und private Lebensversicherungen berücksichtigt werden. Rechtliche Grundlage für den Versorgungsausgleich bildet das Versorgungsausgleichsgesetz. Generell gilt, dass alle erworbenen Ansprüche in Bezug auf die Altersversorgung jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden. Im Falle einer Scheidung wird ermittelt, welcher Ehepartner sich im Laufe der Ehe eine höhere Anwartschaft angeeignet hat. Er muss dann die Hälfte der Differenz an den Partner abtreten. Wenn die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat, kann das Ehepaar auf einen Versorgungsausgleich verzichten, wenn beide Partner nicht auf die Durchführung bestehen. Bei einer solch kurzen Ehe wird dieser nur auf Antrag eines Partners durchgeführt.
Der Versorgungsausgleich ist eine rechtliche Folge und gehört zum Familienrecht. Kommt es zur Scheidung einer Ehe, findet ein Ehescheidungsprozess statt. Es muss geklärt werden, wie der Ausgleich stattfindet, der Anwartschaften betrifft sowie Versorgung, ist eine betroffene Person vermindert erwerbstätig oder spielt das Alter eine Rolle.
Sie haben familienrechtliche Fragen in Bezug auf den Versorgungsausgleich? Ihr Partner hat sich von Ihnen scheiden lassen und weigert sich den Versorgungsausgleich zu zahlen? Lassen Sie sich das nicht gefallen, denn schließlich hängt davon Ihre finanzielle Existenz im Rentenalter ab. Kontaktieren Sie über die „Anwaltshotline Versorgungsausgleich“ einen erfahrenen Anwalt, der sich im Familienrecht bestens auskennt. Zögern Sie nicht, legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit und rufen Sie die „Hotline Versorgungsausgleich“ an!
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