Bei rechtlichen Fragen zum Thema Vaterschaftsanerkennung hilft Ihnen ein Rechtsanwalt über die Anwaltshotline Vaterschaftsanerkennung weiter. Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie gleich bei der Hotline Vaterschaftsanerkennung an, um mit einem qualifizierten Anwalt über Ihr Anliegen zu sprechen und alle Unklarheiten zu beseitigen.
Wichtige Stichpunkte zur Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsfeststellung
- Vaterschaftsanfechtung
- Freiwillige Willenserklärung
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Vaterschaftstest
Ein Rechtsanwalt aus dem Familienrecht beantwortet Ihnen alle Fragen zu den genannten Bereichen.
Bei der Vaterschaftsanerkennung geht es darum, den rechtlichen Vater eines Kindes zu bestimmen. Dieser muss nicht zwangsläufig auch der biologische Vater sein. Per Gesetz ist zunächst der Mann der Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet gewesen ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen bedarf es der Zustimmung der Mutter. Verweigert diese ihre Zustimmung, kann die Vaterschaft mittels einer Vaterschaftsklage angestrebt werden. Ist die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wird der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen, wodurch verwandtschaftliche Beziehungen entstehen, mit denen Unterhalts- und Erbansprüche verbunden sind.
Die Gesetzesgrundlagen zur Vaterschaft und Vaterschaftsanerkennung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 1592 zu finden. Dort sind neben der Anerkennung der Vaterschaft, unter anderem auch die Zustimmungsbedürftigkeit, die formellen Erfordernisse und die Unwirksamkeit der Anerkennung geregelt. Voraussetzungen für die Vaterschaftsanerkennung sind, dass das Kind noch keinen rechtlichen Vater hat, dass der Behörde die erforderlichen Zustimmungen vorliegen und dass alle Beteiligten persönlich anwesend sind. Institutionen, bei denen die Vaterschaft anerkannt werden lassen kann, sind das Jugendamt, das Standesamt, die Amtsgerichte und Notare.
Um festzustellen, wer der leiblich Vater eines Kindes ist, ist es möglich, einen sogenannten Vaterschaftstest zu machen. Innerhalb von zwei Jahren kann eine Vaterschaftsanerkennung nachträglich durch eine Vaterschaftsanfechtung rückgängig gemacht werden.
Was Sie tun können, um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen beziehungsweise eine Vaterschaftsanerkennung anzufechten, erklärt Ihnen am besten ein erfahrener Rechtsanwalt. Einen solchen erreichen Sie unkompliziert und schnell über die Hotline Vaterschaftsanerkennung. Legen Sie relevante Unterlagen vor dem Gespräch bereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Vaterschaftsanerkennung.
Schriftliche Rechtsberatung zur Vaterschaftsanerkennung
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