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Wichtige Gebiete zum Unterhalt

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  • Unterhaltsanspruch
  • Kindesunterhalt
  • Regelsatz
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  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Betreuungsunterhalt

Ist Unterhalt Familienrecht?

Unterhalt ist ein Teil des Familienrechts, das sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern befasst. Unterhalt ist die Verpflichtung, für den Lebensbedarf einer anderen Person zu sorgen, wenn diese selbst nicht dazu in der Lage ist.

Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld?

Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder getrennt sind. Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, kann dieser das gesamte Kindergeld beanspruchen. Der andere Elternteil kann aber einen Ausgleich verlangen, wenn er Unterhalt für das Kind zahlt oder sich in anderer Weise an der Erziehung beteiligt.

Wer entscheidet über den Unterhalt?

Der Unterhalt kann zwischen den Beteiligten einvernehmlich geregelt werden, zum Beispiel durch eine notarielle Vereinbarung oder einen gerichtlichen Vergleich. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Unterhaltsberechtigte den Unterhalt gerichtlich geltend machen. Das zuständige Gericht ist in der Regel das Familiengericht am Wohnort des Unterhaltsberechtigten.

Was passiert, wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt?

Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann der Kindsmutter ein Unterhaltsvorschuss vom Staat gewährt werden. Dieser beträgt bis zu 219 Euro monatlich pro Kind und wird maximal bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Der Staat versucht dann, den Unterhaltsvorschuss vom Kindsvater zurückzufordern.

Kann man den Unterhalt selbst bestimmen?

Der Unterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Dabei werden die individuellen Umstände der Beteiligten berücksichtigt, wie zum Beispiel ihr Einkommen, ihr Vermögen, ihre Ausgaben und ihre Lebensverhältnisse. Der Unterhalt kann daher nicht pauschal bestimmt werden, sondern muss im Einzelfall berechnet werden.

Wer muss bei der Trennung Unterhalt bezahlen?

Bei einer Trennung kann ein Ehegatte oder Lebenspartner vom anderen Trennungsunterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensbedarf zu decken. Dies gilt unabhängig davon, wer die Trennung veranlasst hat oder wer schuld an der Zerrüttung der Beziehung ist. Der Trennungsunterhalt endet spätestens mit der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen?

Nach einer Scheidung oder einer Aufhebung einer Lebenspartnerschaft kann ein Ehegatte oder Lebenspartner vom anderen nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn er aus bestimmten Gründen nicht selbst für seinen Lebensbedarf sorgen kann. Diese Gründe können zum Beispiel sein: die Betreuung eines gemeinsamen Kindes, eine Erwerbsunfähigkeit, eine Krankheit oder eine lange Ehedauer. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann befristet oder unbefristet sein.

Wird das Gehalt des Partners bei Kindesunterhalt mit angerechnet?

Das Gehalt des neuen Partners des unterhaltsverpflichteten Elternteils wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts nicht mit angerechnet. Allerdings kann es indirekt eine Rolle spielen, wenn dadurch die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils erhöht wird. Zum Beispiel kann er durch die Heirat mit einem neuen Partner steuerliche Vorteile haben oder weniger Kosten für seinen eigenen Lebensbedarf haben.

Wer ist zuständig für die Berechnung vom Unterhalt?

Die Berechnung vom Unterhalt ist in erster Linie Sache der Beteiligten selbst oder ihrer Rechtsanwälte. Sie können sich dabei an den Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte orientieren, die Tabellen und Richtwerte für den Unterhalt enthalten. Wenn die Beteiligten sich nicht einigen können, kann das Familiengericht den Unterhalt festsetzen. Das Gericht kann auch einen Beistand für das Kind bestellen, der den Unterhalt für das Kind berechnet und geltend macht.

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, je nachdem, wer der Unterhaltsberechtigte und wer der Unterhaltsverpflichtete ist. Die wichtigsten sind:

– Kindesunterhalt: Der Unterhalt, den die Eltern für ihre minderjährigen oder volljährigen Kinder zahlen müssen, die noch in der Ausbildung sind oder sich nicht selbst unterhalten können.

– Ehegattenunterhalt: Der Unterhalt, den ein Ehegatte für den anderen zahlen muss, wenn dieser seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Er kann als Trennungsunterhalt oder als nachehelicher Unterhalt gezahlt werden.

– Lebenspartnerunterhalt: Der Unterhalt, den ein Lebenspartner für den anderen zahlen muss, wenn dieser seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Er kann als Trennungsunterhalt oder als nachpartnerschaftlicher Unterhalt gezahlt werden.

– Elternunterhalt: Der Unterhalt, den die Kinder für ihre bedürftigen Eltern zahlen müssen, wenn diese zum Beispiel pflegebedürftig sind oder Sozialhilfe beziehen.

– Verwandtenunterhalt: Der Unterhalt, den andere Verwandte in gerader Linie für ihre bedürftigen Angehörigen zahlen müssen, wenn diese keine anderen Unterhaltsansprüche haben.