Beim Umgangsrecht hatten es Väter lange Zeit schwer, wenn sie rechtlich nicht als Vater eingetragen waren. Mittlerweile räumt ihnen das Gesetz mehr Rechte dabei ein, ihren Nachwuchs regelmäßig sehen zu dürfen. Je nach Situation ist anwaltlicher Rat jedoch sinnvoll, deswegen nutzen Sie am besten die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Umgangsrecht Vater, wenn Sie schnell eine Antwort auf Ihre Frage zum Thema Umgangsrecht benötigen.
Wichtiges zum Umgangsrecht Vater
- Rechtlicher Vater
- Erzeuger
- Kontakt einklagen
- Pflicht auf Umgang
- Erziehungsrecht
- Sorgerecht
Ein fachkundiger Rechtsanwalt steht Ihnen bei der Hotline Umgangsrecht Vater zu allen aufgeführten Bereichen Rede und Antwort und erklärt Ihnen, welche Rechte Sie haben.
Gesetzlich gibt es einen Unterschied zwischen dem biologischen Vater, sprich dem Erzeuger, und dem rechtlichen Vater – dem Mann, der die Kinder groß zieht und der zum Beispiel mit der Kindesmutter verheiratet ist. Ein Umgangsrecht gewährleistet den Kontakt zwischen einem Kind und einem Vater, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Auch wenn der leibliche Vater zunächst keinen Kontakt zu seinem Nachkommen hatte, kann er das Umgangsrecht grundsätzlich einklagen. Damit dem Vater das Umgangsrecht trotz fehlender persönlicher Bindung eingeräumt wird, muss er ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigen. Wird leiblichen Vätern ein Umgangsrecht zugesprochen, bedeutet dies aber nicht, dass sie Vorrang gegenüber dem rechtlichen Vater haben.
Gesetzlich ist das Umgangsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1684 und 1685 verankert. Dort heißt es unter anderem, dass Elternteile nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit ihren Kindern haben. Die Gesetzgeber gehen davon aus, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen, und auch zu anderen Bezugspersonen, für das Wohl des Kindes wichtig ist. Das Umgangsrecht des Vaters bedeutet jedoch nicht, dass er auch ein Erziehungsrecht hat, denn dieses obliegt allein dem Elternteil, das über das Sorgerecht für das Kind verfügt. Bei einer Trennung der Eltern wird das Umgangsrecht häufig so geregelt, dass der Vater sein Kind alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag sowie an bestimmten Feiertagen zu sich holen darf. Die Regelung kann jedoch je nach Situation anders gestaltet werden.
Da es sich beim Umgangsrecht für den Vater um eine sehr persönliche und wichtige Thematik handelt, sollten Sie sich bei Fragen oder Problemen am besten an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Legen Sie wichtige Unterlagen, die den Fall betreffen, bereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Umgangsrecht Vater.
Schriftliche Rechtsberatung zum Umgangsrecht Vater
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