Wichtige Stichworte zum Umgang
- Trennung
- Besuchsregelung
- Minderjährige
- Umgangsrecht
Wenn Sie eine Frage zu den oben genannten Stichworten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Anwälte. Rufen Sie dazu die „Hotline Umgang“ an!
Nach einer Scheidung oder Trennung müssen die Ex-Partner, sofern sie gemeinsame Kinder haben, den weiteren Umgang mit den Kindern klären, zum Beispiel in Form einer Besuchsregelung. Gemeint ist damit der Anspruch auf den Umgang zwischen einem Kind und seinen Elternteilen. Für die ungestörte Entwicklung eines minderjährigen Kindes ist sowohl der Kontakt zur Mutter als auch der zum Vater sehr wichtig und sollte nicht einseitig fixiert sein.
Gesetzlich geregelt ist das Umgangsrecht gemeinsam mit der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz sieht vor, dass das Elternteil, bei dem das Kind lebt, dem anderen Elternteil den Umgang ermöglichen muss und nicht verbieten darf. Letzterer hat hingegen aber nicht nur das Recht auf den Umgang, sondern ist auch dazu verpflichtet. Kann außergerichtlich keine Einigung zum Umgang erzielt werden, wird das Umgangsrecht vor einem Familiengericht durchgesetzt.
Sie dürfen Ihr eigenes Kind nicht sehen, weil Ihr Ex-Partner es verbietet? Holen Sie sich juristischen Rat bei einem erfahrenen Anwalt über die „Anwaltshotline Umgang“ bezüglich der rechtlichen Schritte, die Sie einleiten können und lassen Sie sich erklären, was Sie bei der weiteren Vorgehensweise unbedingt beachten sollten. Rufen Sie hierzu noch heute die „Hotline Umgang“ an!
Schriftliche Rechtsberatung zum Umgang
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