Wichtige Punkte zur Scheidungsvereinbarung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Notar
- Scheidung
- Unterhalt
- Vermögensverteilung
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Eine Scheidungsvereinbarung, auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt, ist eine Sonderform des Ehevertrags. Sie wird vor einer Scheidung aufgesetzt, wenn ein Ehepaar sich dazu entschließt, sich endgültig zu trennen. In diesem Vertrag wird alles geregelt, was mit den Folgen der Trennung zusammenhängt. Eine Scheidungsvereinbarung muss folgende Punkte enthalten: die beiderseitige Zustimmung zur Scheidung, die Aufteilung des Hausrates, das Sorgerecht und die Unterhaltszahlungen für die Kinder sowie die zukünftige Nutzung der Wohnung. Darüber hinaus kann in einer Scheidungsvereinbarung über Dinge wie den Zugewinnausgleich, die Tilgung gemeinsamer Schulden, die Vermögensverteilung, erbrechtliche Unklarheiten sowie den Versorgungsausgleich entschieden werden.
Haben sich beide Parteien geeinigt und ist die Scheidungsvereinbarung unterzeichnet, ist diese rechtsbindend und Änderungen können nur sehr schwer vorgenommen werden beziehungsweise nur im beiderseitigen Einverständnis. Eine Scheidungsvereinbarung ist eine gute Möglichkeit für eine einvernehmliche Scheidung, mit der viel Geld gespart und das Scheidungsverfahren gekürzt werden kann. In bestimmten Fällen ist bei einer Scheidungsvereinbarung die Beglaubigung eines Notars notwendig.
Auf was Sie im Zusammenhang mit einer Scheidungsvereinbarung achten müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie besitzen, kann Ihnen nur ein renommierter Anwalt erklären. Rufen Sie einen solchen über die „Anwaltshotline Scheidungsvereinbarung“ an. Wichtige Dokumente sollten Sie schon einmal bereit legen, danach wählen Sie einfach die Nummer der „Hotline Scheidungsvereinbarung“!
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