☎ Anwaltshotline “Pflegschaft”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
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Mit der Pflegschaft für eine Person geht ein hoher Grad an Verantwortung einher. Wenn Sie diesbezüglich eine rechtliche Frage beschäftigt, nutzen Sie die “Beratung zur Pflegschaft”. Über die Anwaltshotline Pflegschaft  berät Sie ein fachkundiger Anwalt umfassend und individuell. Rufen Sie gleich an!

Wichtige Gebiete zur Pflegschaft

  • gesetzliche Vertretung
  • Familiensache
  • Pflege
  • Gesundheitssorge
  • Pflegschaftsanordnung

Zu jedem der genannten Bereiche erhalten Sie bei der Hotline Pflegschaft kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt.

Für den Fall, dass eine Person in die Situation gerät, ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen zu können, kann für diesen Zweck über eine Pflegschaft ein gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden, der dann für den Betroffenen handelt.

Bei der Pflegschaft handelt es sich rechtlich gesehen um die Fürsorge für einen hilfebedürftigen Menschen. Anders als eine Vormundschaft bedeutet eine Pflegschaft, dass sich der Pfleger nur um bestimmte Angelegenheiten des Schutzbedürftigen kümmert, wie zum Beispiel um die Gesundheitssorge. Bestimmt wird der jeweilige Pfleger trotzdem durch das Vormundschaftsgericht. Seine Stellung als gesetzlicher Vertreter bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Aufgabenkreis, der in der Pflegschaftsanordnung des Gerichts angegeben ist. Die gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der Pflegschaft befinden sich in verschiedenen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), etwa in §§ 1909 ff sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Unterschieden werden verschiedene Arten der Pflegschaft, unter anderem gibt es die Ergänzungspflegschaft, die Pflegschaft wegen Abwesenheit, die Nachlasspflegschaft und die Pflegschaft für ein Sammelvermögen. Die Ergänzungspflegschaft findet hauptsächlich bei Minderjährigen Anwendung, wenn deren Eltern sich um bestimmte Angelegenheiten nicht selbst kümmern können.

Muss innerhalb Ihres Familien- oder Bekanntenkreises ein Pfleger bestellt werden, da jemand seine Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen kann? Gibt es unter den Angehörigen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten dazu? Über die “Hotline Pflegschaft“ erklärt Ihnen ein Anwalt die rechtliche Situation und berät Sie dazu, welche Schritte bei Ihrem weiteren Vorgehen möglich sind. Legen sie relevante Unterlagen am besten schon vor dem Gespräch bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Pflegschaft

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.