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Sie zahlen Unterhalt für Ihr Kind und Ihr ehemaliger Partner verlangt zusätzliche Zahlungen wegen Mehrbedarf von Ihnen? Auf welchen rechtlichen Grundlagen Mehrbedarfszahlungen beruhen und ob in Ihrem konkreten Fall tatsächlich ein Mehrbedarf vorliegt, kann Ihnen am besten ein im Familienrecht versierter Anwalt erklären. Wählen Sie dazu einfach die Nummer der Hotline Mehrbedarf und lassen Sie sich individuell von einem qualifizierten Rechtsanwalt zu Ihrem Anliegen beraten.

Wichtige Stichpunkte zum Mehrbedarf

  • Kindesunterhalt
  • Düsseldorfer Tabelle
  • Sonderbedarf
  • Freibetrag

Was gehört alles zum Mehrbedarf?

Mehrbedarf sind die Kosten, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen und nicht durch den Regelunterhalt abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nachhilfe, Krankenversicherung, Brillen, Medikamente, Therapien oder besondere Hobbys. Mehrbedarf muss aber immer konkret nachgewiesen und begründet werden.

Wann steht jemandem ein Mehrbedarf zu?

Ein Mehrbedarf steht jemandem zu, wenn er oder sie aufgrund besonderer Umstände einen höheren Bedarf hat als der Durchschnitt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind eine Behinderung oder eine chronische Krankheit hat, eine besondere Begabung oder ein besonderes Talent fördern möchte oder eine kostspielige Ausbildung macht. Der Mehrbedarf muss aber immer im Einzelfall geprüft und angemessen sein.

Sind Klassenfahrten mit dem Unterhalt abgeedeckt?

Klassenfahrten sind grundsätzlich mit dem Unterhalt abgegolten, da sie zum normalen Schulbedarf gehören. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Klassenfahrt besonders teuer oder außergewöhnlich ist. In diesem Fall kann der betreuende Elternteil vom anderen Elternteil einen Zuschuss verlangen, der sich nach dem Einkommen und der Leistungsfähigkeit richtet.

Wer zahlt die Zahnspange bei geschiedenen Eltern?

Die Zahnspange gehört zum medizinischen Mehrbedarf, der von beiden Elternteilen anteilig zu tragen ist. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die Kosten für die Zahnspange sind und wie viel beide Elternteile verdienen. Die Kosten müssen aber vorher abgesprochen und genehmigt werden, sonst kann der andere Elternteil die Zahlung verweigern.

Sind Schulsachen Mehrbedarf?

Schulsachen sind in der Regel kein Mehrbedarf, da sie zum normalen Lebensbedarf eines Kindes gehören. Dazu zählen zum Beispiel Schulbücher, Hefte, Stifte oder Taschenrechner. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schulsachen besonders teuer oder speziell sind. Zum Beispiel kann ein Laptop oder ein Musikinstrument als Mehrbedarf anerkannt werden, wenn es für die schulische oder berufliche Ausbildung notwendig ist.

Wo kann man Mehrbedarf beantragen?

Mehrbedarf kann man beim zuständigen Familiengericht beantragen, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Dazu muss man einen Antrag stellen und den Mehrbedarf nachweisen und begründen. Das Gericht entscheidet dann über die Höhe und die Verteilung des Mehrbedarfs.

Sind Geschenke im Unterhalt enthalten?

Geschenke sind in der Regel im Unterhalt enthalten, da sie zum normalen Lebensbedarf eines Kindes gehören. Dazu zählen zum Beispiel Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Geschenke besonders teuer oder außergewöhnlich sind. In diesem Fall kann der betreuende Elternteil vom anderen Elternteil einen Zuschuss verlangen, der sich nach dem Einkommen und der Leistungsfähigkeit richtet.

Was zählt alles zum Mehrbedarf beim Kindesunterhalt?

Zum Mehrbedarf beim Kindesunterhalt zählen alle Kosten, die über den normalen Lebensbedarf eines Kindes hinausgehen und nicht durch den Regelunterhalt abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nachhilfe, Krankenversicherung, Brillen, Medikamente, Therapien oder besondere Hobbys. Mehrbedarf muss aber immer konkret nachgewiesen und begründet werden.

Was kann ich vom Kindsvater verlangen?

Vom Kindsvater kannst du verlangen, dass er seinen Unterhaltspflichten nachkommt und den Regelunterhalt sowie den eventuellen Mehrbedarf für das Kind zahlt. Dabei muss er sich nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen richten und seine Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Du kannst auch verlangen, dass er dir Auskunft über sein Einkommen gibt, wenn sich seine finanzielle Situation ändert.

Was muss ein Vater zusätzlich zum Unterhalt zahlen?

Ein Vater muss zusätzlich zum Unterhalt eventuell den Mehrbedarf für das Kind zahlen, wenn dieser nachgewiesen und begründet ist. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nachhilfe, Krankenversicherung, Brillen, Medikamente, Therapien oder besondere Hobbys. Der Mehrbedarf muss aber immer im Einzelfall geprüft und angemessen sein.

Wer entscheidet über den Mehrbedarf?

Über den Mehrbedarf entscheiden in der Regel die Eltern gemeinsam, wenn sie sich einig sind. Sie können eine Vereinbarung treffen, wie sie den Mehrbedarf aufteilen und bezahlen. Wenn sie sich nicht einigen können, kann das zuständige Familiengericht über den Mehrbedarf entscheiden. Dazu muss ein Antrag gestellt und der Mehrbedarf nachgewiesen und begründet werden. Das Gericht entscheidet dann über die Höhe und die Verteilung des Mehrbedarfs.