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Wichtige Stichpunkte zur Lebenspartnerschaft

  • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Ehe
  • Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Rechte und Pflichten einer Lebenspartnerschaft
  • Zugewinngemeinschaft

Mit einer Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft auf Lebenszeit zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gemeint. Homosexuelle Paare haben so die Möglichkeit, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Steuerrechtlich gehört die Lebenspartnerschaft zu den begünstigten Lebensformen, sie ist aber nicht generell mit einer Ehe gleichgestellt. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, das sogenannte Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), wurde im Jahr 2001 verabschiedet.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die Begründung und Rechtswirkung einer Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Um eine Lebenspartnerschaft einzugehen, müssen beide Partner ihren Wunsch gegenüber einem Standesbeamten bekunden. Eingetragene Lebenspartner verpflichten sich dazu, ihr Leben gemeinsam zu führen, Verantwortung füreinander zu übernehmen und sich gegenseitig beizustehen. Auf Wunsch können sie einen gemeinsamen Familiennamen annehmen. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG in einer Zugewinngemeinschaft, es sei denn sie vereinbaren durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag etwas anderes. Erbrechtlich sind Lebenspartner mit Verwandten gleichgestellt und haben gegebenenfalls Anspruch auf einen Pflichtteil. Unterschiede zu Ehepartnern bestehen derzeit unter anderem beim Adoptionsrecht und bei der Einkommenssteuer. So können gleichgeschlechtliche Paare bislang nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, es sei denn, es handelt sich um das leibliche Kind des Partners.

Um eine Lebenspartnerschaft aufzuheben gelten die gleichen Bedingungen wie für die Scheidung einer Ehe. Das heißt, bevor ein Aufhebungsvertrag eingereicht werden kann, muss es ein Trennungsjahr geben. Ist die Trennung nicht einvernehmlich, kann sich die Trennungszeit bis auf drei Jahre  ausdehnen beziehungsweise kann sie verkürzt werden, wenn die Lebenspartnerschaft für einen der Partner unzumutbare Härte bedeutet.

Wenn Sie Rechtsberatung zur Begründung, Rechtswirkung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft benötigen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt, der Ihnen jede Frage zu diesem Thema beantwortet. Legen Sie Unterlagen, die Ihr Anliegen betreffen, vor dem Gespräch bereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Lebenspartnerschaft!

Schriftliche Rechtsberatung zur Lebenspartnerschaft

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