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Wichtige Themenbereiche zum Kindschaftsrecht

  • Adoption
  • elterliche Sorge
  • Unterhaltspflicht
  • Vormundschaft
  • Umgang
  • Abstammung
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn beide das Sorgerecht haben?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts und regelt, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen sie sich grundsätzlich gemeinsam über den Wohnort des Kindes einigen. Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein übertragen. Dabei orientiert sich das Gericht am Wohl des Kindes.

Wie bekomme ich das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht?

Um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, muss man einen Antrag beim Familiengericht stellen und begründen, warum es dem Wohl des Kindes dient, dass nur ein Elternteil darüber entscheidet, wo das Kind lebt. Das Gericht wird dann prüfen, ob eine gemeinsame Entscheidung der Eltern nicht möglich oder nicht zumutbar ist, und ob die Übertragung des Rechts auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei werden unter anderem die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern, die Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Kontinuität der Lebensverhältnisse und die Wünsche des Kindes berücksichtigt.

Was kann man tun, wenn das Kind nicht mehr zur Mutter oder dem Vater will?

Wenn das Kind nicht mehr zur Mutter oder dem Vater will, sollte man zunächst versuchen, die Gründe dafür herauszufinden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglicherweise gibt es Konflikte oder Missverständnisse zwischen dem Kind und dem betreffenden Elternteil, die geklärt werden können. Wenn das nicht hilft, kann man sich an eine Beratungsstelle oder einen Mediator wenden, um eine professionelle Unterstützung bei der Konfliktlösung zu erhalten. Wenn das auch nicht zum Erfolg führt, kann man einen Antrag beim Familiengericht stellen, um eine Änderung der Umgangsregelung zu erreichen. Das Gericht wird dann prüfen, ob eine Änderung dem Wohl des Kindes dient und ob es dem Willen des Kindes entspricht. Dabei wird auch das Alter und die Reife des Kindes berücksichtigt.

Wie oft hat ein Vater das Recht sein Kind zu sehen?

Ein Vater hat grundsätzlich das Recht und die Pflicht, sein Kind regelmäßig zu sehen und Umgang mit ihm zu pflegen. Die Häufigkeit und die Gestaltung des Umgangs hängen von den individuellen Umständen ab und sollten von den Eltern gemeinsam festgelegt werden. Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils eine Umgangsregelung treffen. Dabei orientiert sich das Gericht am Wohl des Kindes und an dessen Wünschen. Es gibt keine feste Regel, wie oft ein Vater sein Kind sehen darf oder muss, aber in der Praxis sind oft Modelle wie jedes zweite Wochenende oder ein Nachmittag pro Woche üblich.

Hat der Vater die gleichen Rechte wie die Mutter?

Der Vater hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Mutter, wenn er mit ihr verheiratet ist oder wenn er das Sorgerecht für das Kind hat. Das Sorgerecht umfasst alle Rechte und Pflichten, die für die Personensorge und die Vermögenssorge des Kindes erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Gesundheitsfürsorgerecht, das Erziehungsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Wenn der Vater nicht mit der Mutter verheiratet ist und kein Sorgerecht hat, hat er zumindest ein Umgangsrecht und ein Auskunftsrecht.

Kann die Mutter den Kontakt zum Vater verbieten?

Die Mutter kann den Kontakt zum Vater nicht verbieten, wenn dieser ein Umgangsrecht hat oder wenn er mit ihr verheiratet ist oder wenn er das Sorgerecht hat. Das Umgangsrecht dient dem Wohl des Kindes und kann nur in Ausnahmefällen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn eine Gefahr für das Kind besteht oder wenn der Umgang dem Kindeswohl sonst widerspricht. Die Mutter muss den Umgang des Vaters mit dem Kind fördern und darf ihn nicht behindern oder erschweren. Wenn sie den Kontakt zum Vater verbietet, kann der Vater einen Antrag beim Familiengericht stellen, um sein Umgangsrecht durchzusetzen.

Kann der Vater den Umgang mit dem neuen Partner der Mutter verbieten?

Der Vater kann den Umgang mit dem neuen Partner der Mutter nicht verbieten, wenn dieser keine negative Auswirkung auf das Wohl des Kindes hat. Der neue Partner der Mutter ist grundsätzlich kein Fremder für das Kind, sondern eine Bezugsperson, die das Kind akzeptieren und respektieren sollte. Der Vater hat kein Mitspracherecht über das Privatleben der Mutter, solange es das Kind nicht beeinträchtigt. Wenn der Vater jedoch konkrete Anhaltspunkte hat, dass der neue Partner der Mutter dem Kind schadet oder gefährdet, kann er einen Antrag beim Familiengericht stellen, um eine Einschränkung oder einen Ausschluss des Umgangs zu erreichen.

Kann der Vater der Mutter das Sorgerecht entziehen?

Der Vater kann der Mutter das Sorgerecht nicht entziehen, wenn er mit ihr verheiratet ist oder wenn er das Sorgerecht gemeinsam mit ihr hat. Das Sorgerecht kann nur vom Familiengericht entzogen werden, wenn die Eltern oder ein Elternteil das Wohl des Kindes erheblich gefährden und keine andere Möglichkeit besteht, die Gefahr abzuwenden. Das ist ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Elternrechte und wird nur in extremen Fällen angeordnet. Der Vater kann jedoch einen Antrag beim Familiengericht stellen, um einzelne Teile des Sorgerechts, wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf sich allein zu übertragen.

Welche Rechte hat man als Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht?

Als Mutter hat man bei gemeinsamen Sorgerecht die gleichen Rechte wie der Vater. Das bedeutet, dass man an allen wichtigen Entscheidungen für das Kind beteiligt ist und dass man das Kind regelmäßig sehen und Umgang mit ihm haben darf. Man hat auch die Pflicht, das Wohl des Kindes zu fördern und die elterliche Verantwortung gemeinsam mit dem Vater zu tragen. Man muss sich mit dem Vater abstimmen und einvernehmen, wenn es um grundlegende Fragen wie den Wohnort, die Schule, die Gesundheit oder die Religion des Kindes geht. Man darf aber auch allein entscheiden, wenn es um alltägliche Angelegenheiten geht, die keine wesentlichen Auswirkungen auf das Leben des Kindes haben.