Die Anwaltshotline Gütertrennung bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung zu diesem familienrechtlichen Thema. Sie erhalten fachkundige Auskunft von einem qualifizierten Anwalt ganz ohne Termin.
Wichtige Bereiche zur Gütertrennung
- Ehevertrag
- Zugewinngemeinschaft
- Ausgleichszahlung
- Erbanspruch
- Versorgungsausgleich
Zu jedem der genannten Stichpunkte erhalten Sie über die Hotline Gütertrennung kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt.
Was fällt alles unter Gütertrennung?
Unter Gütertrennung versteht man die rechtliche Regelung, dass die Ehepartner kein gemeinsames Vermögen haben, sondern jeder sein eigenes behält. Das gilt sowohl für das Vermögen, das sie vor der Ehe hatten, als auch für das, was sie während der Ehe erwerben. Gütertrennung muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden.
Was erbt die Frau bei Gütertrennung?
Bei Gütertrennung erbt die Frau nur das, was ihr Mann ihr testamentarisch vermacht hat. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass die Frau neben den Kindern zu einem bestimmten Anteil erbt. Wenn es keine Kinder gibt, erbt sie neben den Eltern oder Geschwistern des Mannes.
Wem gehört das Geld in der Ehe?
Bei Gütertrennung gehört das Geld in der Ehe demjenigen, der es verdient oder gespart hat. Jeder Ehepartner hat sein eigenes Konto und kann frei über sein Geld verfügen. Es gibt keine gemeinsamen Schulden oder Ansprüche.
Wer haftet bei Gütertrennung?
Bei Gütertrennung haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Wenn einer der Partner einen Kredit aufnimmt oder eine Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger nur von ihm die Zahlung verlangen. Der andere Partner ist nicht beteiligt.
Wie beantrage ich Gütertrennung?
Gütertrennung kann man nur durch einen notariellen Ehevertrag beantragen. Das heißt, man muss zu einem Notar gehen und einen Vertrag aufsetzen lassen, in dem man die Gütertrennung vereinbart. Der Vertrag muss von beiden Partnern unterschrieben werden.
Wie viel kostet eine Gütertrennung?
Die Kosten für eine Gütertrennung hängen von dem Wert des Vermögens ab, das die Ehepartner haben. Je mehr Vermögen es gibt, desto höher sind die Gebühren für den Notar und die Gerichte. Die Kosten können mehrere tausend Euro betragen.
Wie lange dauert eine Scheidung mit Gütertrennung?
Eine Scheidung mit Gütertrennung dauert in der Regel nicht länger als eine Scheidung ohne Gütertrennung. Das liegt daran, dass es keine Streitigkeiten über das Vermögen gibt, die den Scheidungsprozess verzögern könnten. Die Scheidung kann nach einem Jahr Trennung beantragt werden und dauert dann etwa sechs Monate.
Wem gehört der Hausrat bei der Gütertrennung?
Der Hausrat gehört bei der Gütertrennung demjenigen, der ihn gekauft oder mit in die Ehe gebracht hat. Wenn nicht klar ist, wem etwas gehört, muss man es nachweisen können. Wenn das nicht möglich ist, gilt die Vermutung, dass der Hausrat beiden Partnern je zur Hälfte gehört.
Für wen ist die Gütertrennung sinnvoll?
Die Gütertrennung ist sinnvoll für Ehepartner, die ihr Vermögen unabhängig voneinander verwalten wollen oder müssen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn einer der Partner selbstständig ist oder ein hohes Erbe erwartet. Die Gütertrennung schützt vor einer möglichen Haftung oder einem Verlust des Vermögens im Falle einer Scheidung.
Wo legt man Gütertrennung fest
Gütertrennung legt man in einem notariellen Ehevertrag fest. Das ist ein schriftlicher Vertrag, den man vor oder während der Ehe abschließen kann. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden und wird dann beim zuständigen Familiengericht hinterlegt.
Kann man im Nachhinein noch Gütertrennung vereinbaren?
Ja, man kann im Nachhinein noch Gütertrennung vereinbaren. Dazu muss man einen notariellen Ehevertrag schließen, in dem man die bisherige Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft aufhebt und die Gütertrennung einführt. Der Vertrag muss rückwirkend gelten, das heißt, er muss das Vermögen seit dem Beginn der Ehe regeln.
Wer erbt das Haus bei Gütertrennung?
Bei Gütertrennung erbt das Haus derjenige, der es besitzt oder geerbt hat. Wenn das Haus beiden Ehepartnern gehört, erbt jeder seinen Anteil. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner neben den Kindern zu einem bestimmten Anteil erbt. Wenn es keine Kinder gibt, erbt er neben den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen.