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Wichtige Gebiete zur Gütergemeinschaft
- Güterstand
- Ehe
- eingetragene Partnerschaft
- gemeinschaftliches Vermögen
- Ehevertrag
- fortgesetzte Gütergemeinschaft
Was fällt in die Gütergemeinschaft?
Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, bei dem das gesamte Vermögen der Eheleute gemeinschaftliches Eigentum wird. Das heißt, dass alle Vermögenswerte, die vor oder während der Ehe erworben wurden, in die Gütergemeinschaft fallen. Ausnahmen sind nur persönliche Gegenstände, Erbschaften und Schenkungen, die einem Ehegatten allein zugewendet wurden.
Wann liegt eine Gütergemeinschaft vor?
Eine Gütergemeinschaft liegt vor, wenn die Eheleute diese durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart haben. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil bei Gütergemeinschaft?
Der gesetzliche Pflichtteil bei Gütergemeinschaft ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem Ehegatten zustehen würde, wenn er nicht enterbt wäre. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geldzahlung gegen den Erben. Bei einer Gütergemeinschaft wird der Pflichtteil nach dem Wert des Gesamtguts berechnet, das heißt nach dem gemeinsamen Vermögen der Eheleute.
Ist eine Ehe eine Gütergemeinschaft?
Eine Ehe ist nicht automatisch eine Gütergemeinschaft. Die Eheleute können ihren Güterstand frei wählen und durch einen notariellen Ehevertrag festlegen. Wenn sie keinen Ehevertrag schließen, gilt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand.
Was zählt zum Güterstand?
Der Güterstand ist die rechtliche Regelung über das Vermögen der Eheleute. Er bestimmt, wem welches Vermögen gehört und wie es im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls aufgeteilt wird. Zum Güterstand zählen alle Vermögenswerte und Schulden, die die Eheleute vor oder während der Ehe erworben oder eingegangen sind.
Wem gehört was nach der Trennung im Güterstand?
Nach der Trennung im Güterstand bleibt das Vermögen der Eheleute grundsätzlich unverändert. Erst bei einer Scheidung wird der Güterstand beendet und das Vermögen aufgeteilt. Die Art der Aufteilung hängt vom jeweiligen Güterstand ab. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn, also die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten, ermittelt und ausgeglichen. Bei einer Gütergemeinschaft wird das Gesamtgut, also das gemeinsame Vermögen der Eheleute, hälftig geteilt. Bei einer Gütertrennung behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen.
Was ist der Unterschied zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinn?
Der Unterschied zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinn liegt darin, wie das Vermögen der Eheleute während der Ehe behandelt wird. Bei einer Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen zu gemeinschaftlichem Eigentum, bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt es getrenntes Eigentum. Bei einer Scheidung wird bei beiden Güterständen das Vermögen aufgeteilt, aber nach unterschiedlichen Regeln.
Welche drei Güterstände gibt es?
Die drei Güterstände, die in Deutschland möglich sind, sind die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der ohne Ehevertrag gilt. Die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung müssen durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden.
Wann endet die Gütergemeinschaft?
Die Gütergemeinschaft endet mit dem Tod eines Ehegatten oder mit der rechtskräftigen Scheidung der Ehe. Bei einer Trennung bleibt die Gütergemeinschaft bestehen, bis sie durch einen gerichtlichen Beschluss oder einen notariellen Vertrag aufgehoben wird.
Ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft?
Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft, wenn die Eheleute keinen anderen Güterstand durch einen notariellen Ehevertrag gewählt haben. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland.
Welcher Güterstand gilt ohne Ehevertrag?
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen der Eheleute getrennt bleibt, aber bei einer Scheidung oder einem Todesfall der Zugewinn ausgeglichen wird.
Ist eine Gütergemeinschaft rechtsfähig?
Eine Gütergemeinschaft ist nicht rechtsfähig, das heißt, sie kann nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Eheleute sind gemeinsam berechtigt und verpflichtet, das Gesamtgut zu verwalten und zu vertreten. Sie können aber auch einzelne Vermögensgegenstände aus dem Gesamtgut allein verwalten oder veräußern, wenn sie dazu ermächtigt sind.