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Wichtige Stichworte zum Ehevertrag

  • Güterstand
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinngemeinschaft

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Durch einen Ehevertrag werden Regeln für die Ehe und insbesondere auch für den Fall einer Scheidung festgesetzt. Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt sein, um seine Wirksamkeit zu erhalten. Gesetzliche Regelung findet der Ehevertrag in § 1408 BGB. Durch einen solchen Vertrag werden generell drei verschiedene Regelungsbereiche erfasst. Ist kein Ehevertrag geschlossen worden, so leben Eheleute generell in einem Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag können sie jedoch eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Im Ehevertrag kann auch über den Versorgungsausgleich eine Übereinkunft getroffen werden. Darunter versteht man den Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen, die das Ehepaar während der Ehe erwirbt. Zuletzt kann man mit einem Ehevertrag den nachehelichen Unterhalt regeln. Darüber hinaus kann man in einem Ehevertrag auch Dinge vereinbaren, wie beispielsweise die Ausgestaltung des Zusammenlebens oder wann bzw. ob überhaupt Kinder gewünscht sind.

Häufig wird ein Ehevertrag mit einem Erbvertrag verbunden. Auch der Erbvertrag bedarf für seine Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Die Grundsätze des Ehevertrages sind auch auf Lebenspartnerschaften anwendbar. Wird hierbei ein Vertrag geschlossen, spricht man von einem Lebenspartnerschaftsvertrag.

Sie haben familienrechtliche Fragen bezüglich Ihres Ehevertrags? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Sie als Ehepartner? Sind Sie im Falle einer Scheidung durch einen Ehevertrag abgesichert? Was Sie vor der Unterzeichnung eines Ehevertrags unbedingt beachten sollten, erklärt Ihnen ein renommierter Anwalt über die „Anwaltshotline Ehevertrag“. Kontaktieren Sie noch heute einen solchen über die „Hotline Ehevertrag“!

Schriftliche Rechtsberatung zum Ehevertrag

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