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Wichtige Themen zur Ehescheidung
- Ehevertrag
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Scheidungsprozess
- Trennung
- Annullierung
- Zugewinnausgleich
Durch eine Ehescheidung wird eine Ehe formell und mit allen juristischen Folgen beendet. Voraussetzung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Vor dem Gesetz spielen persönliche Gründe dabei weniger eine Rolle, als bestimmte Fakten. Denn eine Ehe kann nur rechtskräftig geschieden werden, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und nicht davon ausgegangen werden kann, dass die eheliche Gemeinschaft widerhergestellt wird. Will sich nur einer von beiden Partnern scheiden lassen, sind drei Trennungsjahre notwendig, um eine Ehe als gescheitert anerkennen zu lassen. In jedem Fall ist ein richterliches Urteil notwendig. In Ausnahmefällen kann eine Ehe auch frühzeitig beendet werden. Dazu muss ein Härtefall vorliegen, der das Fortführen der Ehe für eine Partei unzumutbar macht. Eine solche Härte liegt zum Beispiel bei Misshandlungen vor. Konkret sind die Voraussetzungen für eine Ehescheidung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§1564 – 1568 GBG sowie in den Vorschriften §622, §629d und §630 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten.
Bei einer Ehescheidung müssen neben den Voraussetzungen und dem Scheidungsprozess vor allem auch die Folgen der Trennung geregelt werden. Diese Folgen betreffen beispielsweise den Unterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, die Gütertrennung und den Zugewinnausgleich.
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Schriftliche Rechtsberatung zur Ehescheidung
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