Wichtige Themenbereiche zum Ehefähigkeitszeugnis
- Ehehindernis
- Ehefähigkeit
- Eheverbot
- Eheschließung
- Internationale Ehe
Ihre Rechtsfrage hängt mit den oben genannten Punkten zusammen? Sie möchten einen Partner heiraten, der eine andere Staatsangehörigkeit als Sie besitzt? Aufgrund eines fehlenden Ehefähigkeitszeugnisses können Sie nicht heiraten und müssen die Ehefähigkeit erst nachweisen bevor Sie eine Ehe eingehen können? Zu diesen Punkten beantwortet einer unserer erfahrenen Anwälte Ihre Rechtsfragen und bietet Ihnen „Beratung zum Ehefähigkeitszeugnis“. Rufen Sie gleich die „Hotline Ehefähigkeitszeugnis“ an!
Um in Deutschland heiraten zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer internationalen Heirat spielt zusätzlich ausländisches Recht eine Rolle und muss bei der Eheschließung beachtet werden. Notwendig ist unter anderem ein Ehefähigkeitszeugnis, das dem ausländischen Partner in seinem Heimatland ausgestellt wird. Ein Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass es kein Ehehindernis wie etwa ein Eheverbot gibt und der Verlobte ehefähig, also zum Beispiel nicht minderjährig ist. Zugrunde gelegt wird dabei die jeweils geltende Rechtsordnung des Ausstellerlandes.
Wo bekomme ich das Ehefähigkeitszeugnis?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung nach deutschem Recht nichts entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes in Deutschland ausgestellt. Wenn beide Eheschließenden Deutsche sind, können sie das Ehefähigkeitszeugnis gemeinsam beantragen. Wenn einer oder beide Eheschließenden Ausländer sind, müssen sie das Ehefähigkeitszeugnis getrennt beantragen.
Was braucht man, um einen Ausländer zu heiraten?
Um einen Ausländer zu heiraten, muss man neben dem Ehefähigkeitszeugnis auch noch weitere Unterlagen vorlegen, die je nach Herkunftsland und Staatsangehörigkeit des ausländischen Partners variieren können. Zu den möglichen Unterlagen gehören: gültiger Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel oder Visum, eidesstattliche Versicherung über den Familienstand und die Staatsangehörigkeit. Diese Unterlagen müssen in der Regel beglaubigt und mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen sein. Außerdem müssen sie gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt werden.
Was brauche ich um ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen?
Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen, muss man einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Standesamt stellen und folgende Unterlagen beifügen: gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Meldebescheinigung, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, Nachweis über die Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde), bei Geschiedenen oder Verwitweten: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners. Das Standesamt kann je nach Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.
Was braucht man, wenn man im Ausland heiraten will?
Wenn man im Ausland heiraten will, muss man sich zunächst über die rechtlichen Voraussetzungen und Formalitäten des jeweiligen Landes informieren. Dazu kann man sich an die zuständige ausländische Behörde oder an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat wenden. In der Regel benötigt man für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland sowie weitere Unterlagen wie Reisepass, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil. Diese Unterlagen müssen oft beglaubigt und mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen sein. Außerdem müssen sie gegebenenfalls ins Deutsche oder in die Landessprache übersetzt werden.
Wie lange dauert es bis ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird?
Die Dauer der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der beteiligten Behörden, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungszeit. Im Allgemeinen sollte man mit einer Dauer von mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Können nicht Geschäftsfähige heiraten?
Nein, nicht Geschäftsfähige können nicht heiraten. Die Eheschließung setzt voraus, dass beide Eheschließenden geschäftsfähig sind, d.h. dass sie volljährig sind und nicht unter Betreuung stehen. Wenn eine Person nicht geschäftsfähig ist, kann sie nur mit Zustimmung des Betreuers und des Vormundschaftsgerichts heiraten.
Wer besitzt Ehefähigkeit?
Ehefähigkeit ist die Fähigkeit, eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Ehefähig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen, die nicht bereits verheiratet sind oder mit dem Eheschließenden in gerader Linie verwandt oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt sind. Außerdem müssen beide Eheschließenden dieselbe Geschlechtsidentität haben, d.h. entweder beide männlich oder beide weiblich sein. Die Ehefähigkeit kann durch bestimmte Umstände eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, z.B. durch Betreuung, Vormundschaft, Adoption oder Staatenlosigkeit.