☎ Anwaltshotline “Bedarfsgemeinschaft”

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Sie müssen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen und setzen sich nun mit Begriffen wie Bedarfsgemeinschaft auseinander? Wenn Sie anwaltlichen Rat zu diesem Thema benötigen, dann zögern Sie nicht und wählen Sie die Nummer der Anwaltshotline Bedarfsgemeinschaft. Sie werden sofort mit einem qualifizierten Rechtsanwalt verbunden, der Ihre Fragen verständlich und individuell beantwortet.

Wichtiges zur Bedarfsgemeinschaft

  • Arbeitslosengeld
  • Grundsicherung
  • Bedürftigkeit
  • Haushaltsgemeinschaft
  • Wohngemeinschaft

Erwachsene, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, erhalten finanzielle Leistungen vom Staat, um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen. Bei der Berechnung dieser Leistungen ist unter anderem von Bedeutung, ob jemand in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Dies spielt eine Rolle, weil davon ausgegangen wird, dass Erwachsene, die zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften, geringere Aufwendungen haben als alleinstehende Personen. Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, haben zwar trotzdem Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung, diese werden unter Umständen jedoch gemindert. Um die Bedürftigkeit des Arbeitslosengeld-II-Empfängers zu ermitteln, werden deswegen die Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt.

Die gesetzlichen Regelungen zum Thema Bedarfsgemeinschaft sind im SGB II zu finden. Dort heißt es unter anderem, dass Partner, die mehr als ein Jahr zusammenleben als Bedarfsgemeinschaft gelten sowie Partner, die ein gemeinsames Kind haben und zusammenleben, die Kinder und Angehörige gemeinsam versorgen und die auf das Einkommen und Vermögen des anderen zugreifen können. Generell geht es bei einer Bedarfsgemeinschaft darum, dass die zusammenlebenden Personen füreinander Verantwortung übernehmen und finanziell und materiell füreinander einstehen.

Bei der Berechnung der Grundsicherung wird zwischen Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft unterschieden. Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft, da die Personen ohne familiäre oder persönliche Bindung zusammen wohnen. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt wiederum vor, wenn verwandte Personen gemeinsam in einem Haushalt leben und einen Hilfebedürftigen unterstützen können.

Sie sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrer Wohnsituation um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und wollen nun wissen, wie Sie am besten vorgehen können, damit Ihnen die Leistungen zur Grundsicherung nicht gekürzt werden? Legen Sie alle wichtigen Unterlagen griffbereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Bedarfsgemeinschaft, um sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Bedarfsgemeinschaft

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.