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Bei rechtlichen Fragen oder Unklarheiten zum Thema Testierfähigkeit erhalten Sie über die Hotline Testierfähigkeit kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt.

Wichtige Stichpunkte zur Testierfähigkeit

  • Testament
  • Störung der Geistestätigkeit
  • Demenz
  • Geschäftsfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem Erbrecht, der definiert, unter welche Gegebenheiten jemand ein rechtsgültiges Testament errichten darf und wann nicht. Die gesetzliche Regelung zur Testierfähigkeit befindet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 2229. Dort steht unter anderem, dass Personen erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr testierfähig sind. Mit der Testierfähigkeit gemeint ist, dass jemand selbstständig und ohne sich von einer dritten Person beeinflussen zu lassen, handeln kann; dass er eigenverantwortlich Entscheidungen trifft und sich über den Inhalt des Testaments und dessen Konsequenzen bewusst ist.

Von Bedeutung ist die Testierfähigkeit beispielweise bei Erbstreitigkeiten, wenn sich die Erben fragen, ob der Erblasser überhaupt testierfähig gewesen ist, als er sein Testament verfasst hat. Wird nachgewiesen, dass jemand wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung (§ 2229, IV BGB) nicht testierfähig war, ist sein Testament ungültig. Dafür muss die geistige Einschränkung dem Gericht jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Die Frage nach der Testierfähigkeit ist besonders delikat, wenn es um Personen geht, die an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt sind. Was bei der Testamentserrichtung beachtet werden muss, wenn eine Ihnen nahestehende Person an Demenz leidet, erklärt Ihnen am besten ein fachkundiger Anwalt. Einen solchen sollten Sie auch zu Rate ziehen, wenn es darum geht, Widerruf gegen ein Testament einzulegen oder wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Angehöriger testierunfähig ist. Nur ein qualifizierter Rechtsanwalt kann Sie dahin gehend beraten, wie Sie rechtlich vorgehen können.

Wollen Sie ein Testament wegen fehlender Testierfähigkeit anfechten oder verteidigen? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Testierfähigkeit, um schnelle und individuelle Auskunft von einem Rechtsanwalt zu bekommen. Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, legen Sie am besten schon vor dem Gespräch griffbereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Testierfähigkeit

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.