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Über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstrecker klärt Sie am besten ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus. Er beantwortet Ihnen alle rechtlichen Fragen vom Einsatz bis hin zur Vorgehensweise bei  einer Auseinandersetzung mit einem Testamentsvollstrecker. Über die Anwaltshotline Testamentsvollstrecker werden Sie mit einem fachkundigen Rechtsanwalt verbunden, der Sie individuell zu Ihrem Anliegen berät.

Wichtige Stichpunkte zu Testamentsvollstrecker

  • Testament
  • Erben
  • Streit
  • Nachlassverwaltung
  • Pflichten
  • Testamentsvollstreckung

Um sicherzustellen, dass der letzte Wille nach dem Ableben auch wirklich wie gewünscht umgesetzt wird, haben Erblasser die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Zu dessen Aufgaben gehört es, das Vermögen zu verteilen, Wertgegenstände zu verkaufen und gegebenenfalls Schulden einzutreiben sowie die Einhaltung von Auflagen zu überwachen.

Ein Testamentsvollstrecker ist notwendig, da es trotz eines Testaments immer wieder zu Streitigkeiten unter den Erben kommt. Innerhalb einer Erbengemeinschaft herrscht beispielsweise oft Uneinigkeit darüber, was mit dem Nachlass passieren soll, wenn es etwa um Grundstücke, Immobilien oder komplizierte Vermögensverhältnisse geht. Der Testamentsvollstrecker ist dazu da, das Erbe im Sinne des Erblassers aufzuteilen und dabei die Ansprüche der Erben zu erfüllen.

Die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers sind im Bürgerglichen Gesetzbuch (BGB) unter § 2205 aufgeführt, in dem die Verwaltung des Nachlasses und die Verfügungsbefugnis geregelt werden. Dort heißt es unter anderem, dass der Testamentsvollstrecker die Berechtigung hat, den Nachlass vorübergehend in Besitz zu nehmen und über Nachlassgegenstände zu verfügen. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit muss sich der Testamentsvollstrecker genau an die Anordnungen des Erblassers im Testament halten. Um Unklarheiten vorzubeugen, sollten die Aufgaben genau formuliert werden. Dabei kann Ihnen zum Beispiel ein erfahrener Anwalt behilflich sein.

Im Testament wird auch geregelt, welche Vergütung der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit erhält. Es ist nicht vorgeschrieben, wie hoch die Vergütung ausfallen muss, dies muss zwischen den Parteien vereinbart werden. Als Testamentsvollstrecker kann theoretisch auch ein Angehöriger eingesetzt werden. Experten empfehlen jedoch, eine neutrale Person mit ausreichender fachlicher Kompetenz zu beauftragen.

Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Hotline Testamentsvollstrecker, um mit einem auf diesem Gebiet versierten Anwalt über Ihr Anliegen zu sprechen.

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