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Sie möchten Ihr Testament aufsetzen und wissen nicht, welchen Spielraum Sie dabei haben? Gern informiert Sie ein Rechtsanwalt unserer „Hotline Erbrecht“ über alle Details.

Interessantes zur Testamentsgestaltung

  • Erblasser
  • Notarielles Testament
  • Eigenhändiges Testament
  • Vermächtnis
  • Enterbung

Die Erbfolge ist in Deutschland grundsätzlich gesetzlich geregelt. Jedoch kann jeder Mensch auch selbst entscheiden, wem nach seinem Tod sein Vermögen zufallen soll. Diese Entscheidung kann man beispielsweise durch ein Testament treffen. Hier hat der Erblasser großen Spielraum: Beispielsweise kann er durch Testament Personen als Erben einsetzen, die bei der gesetzlichen Erbfolge unberücksichtigt bleiben würden. Darüber hinaus kann er im Einzelnen festlegen, welche Vermögenswerte welchem Erben zufallen sollen und er kann anderen Personen, die nicht Erben sind, ein Vermächtnis zukommen lassen.

Außerdem hat der Erblasser die Wahl, bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen und sie zu enterben. Hier greift jedoch unter Umständen das Pflichtteilsrecht. Das heißt: Selbst wenn ein Kind oder der Ehegatte des Erblassers von ihm enterbt worden ist, hat der Betreffende immer noch Anspruch auf seinen Pflichtteil, der die Hälfte des eigentlichen Erbteils beträgt.

Entgegen den Bestimmungen im Testament kann eine vom Erblasser bedachte Person als erbunwürdig erklärt und als Erbe ausgeschlossen werden. Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder den Versuch dazu unternommen hat.

Grundsätzlich kann ein jeder sein Testament selbst verfassen, in der Regel muss er das handschriftlich tun und unterschreiben. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Testament vor dem Notar zu errichten. Der Vorteil: Formfehler, die bei handschriftlichen Testamenten sehr häufig vorkommen, sind so gut wie ausgeschlossen. Jedoch verlangt der Notar selbstverständlich Gebühren.

Sie möchten selbst ein Testament schreiben, wissen aber nicht genau wie? Wenn Sie nicht direkt zum Notar gehen möchten, aber dennoch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, dann sind Sie bei unserer „Hotline Erbrecht“ genau richtig – hier werden Sie direkt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht verbunden, der Sie gern berät.

Schriftliche Rechtsberatung zur Testamentsgestaltung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.