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Wichtige Gebiete zum Testament

  • Willenserklärung
  • Erbfolge
  • Erblassers
  • Nottestament

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung eines Erblassers über sein Vermögen. Die im Testament festgehaltene Willenserklärung entfaltet ihre Wirkung im Falle des Todes des Erblassers, das Testament wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) deswegen auch als letztwillige Verfügung, in der Literatur als Verfügung von Todes wegen bezeichnet. Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge auf die Erben verteilt. Vom Testament zu unterscheiden ist der Erbvertrag, bei dem sich die Vertragsparteien hinsichtlich des Erbes rechtlich binden.

Ein Testament kann auf verschiedene Arten zustande kommen. Ein eigenhändiges Testament ist ein durch den Erblasser eigenhändig handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament, das in § 2247 BGB rechtlich geregelt ist. Damit ein eigenhändiges Testament gültig ist, müssen Ort und Datum der Verfassung des Testaments zwingend Bestandteil desselben sein. Die Unterschrift des Erblassers hat am Ende des Testaments zu erfolgen – damit soll verdeutlicht werden, dass das Testament an der entsprechenden Stelle endet.

Wie läuft eine Erbschaft mit Testament ab?

Eine Erbschaft mit Testament läuft in der Regel so ab, dass der Erblasser seinen letzten Willen in einer schriftlichen Urkunde festlegt, die er eigenhändig unterschreibt oder von einem Notar beurkunden lässt. Der Erblasser kann darin bestimmen, wer seine Erben sind, wie sein Nachlass aufgeteilt werden soll, ob er Vermächtnisse oder Auflagen erteilt oder ob er einen Testamentsvollstrecker einsetzt. Nach dem Tod des Erblassers muss das Testament dem zuständigen Nachlassgericht übergeben werden, das die Erben ermittelt und das Testament eröffnet. Die Erben treten dann in die Rechtsstellung des Erblassers ein und können über den Nachlass verfügen.

Wann meldet sich das Nachlassgericht mit Testament?

Das Nachlassgericht meldet sich mit Testament, wenn es von dem Vorhandensein eines Testaments Kenntnis erlangt. Das kann sein, wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wurde, wenn es von einem Dritten übergeben wurde oder wenn es bei der Durchsuchung der Wohnung des Erblassers gefunden wurde. Das Nachlassgericht lädt dann die gesetzlichen und testamentarischen Erben sowie die sonstigen Beteiligten zu einer Testamentseröffnung ein, bei der der Inhalt des Testaments bekannt gegeben wird.

Wie geht es weiter nach der Testamentseröffnung?

Nach der Testamentseröffnung müssen die Erben entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Dafür haben sie eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft. Wenn sie die Erbschaft annehmen, müssen sie sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern, das heißt, sie müssen die Schulden des Erblassers begleichen, die Vermögenswerte ermitteln und verteilen, eventuelle Steuern zahlen und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen. Wenn sie die Erbschaft ausschlagen wollen, müssen sie dies dem Nachlassgericht erklären und einen Grund dafür angeben.

Kann ich ein Testament zu Hause aufbewahren?

Ja, du kannst ein Testament zu Hause aufbewahren, solange du sicherstellst, dass es nach deinem Tod gefunden und dem Nachlassgericht übergeben wird. Du kannst es zum Beispiel in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort verwahren oder einer Vertrauensperson übergeben. Du solltest aber darauf achten, dass dein Testament nicht verloren geht oder zerstört wird oder dass jemand es unbefugt ändert oder vernichtet.

Was macht das Nachlassgericht mit einem Testament?

Das Nachlassgericht prüft zunächst, ob das Testament formgültig ist, das heißt, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dann ermittelt es die Erben nach dem Testament und nach dem Gesetz und lädt sie zu einer Testamentseröffnung ein. Dabei wird der Inhalt des Testaments bekannt gegeben und eine Niederschrift darüber angefertigt. Das Nachlassgericht stellt auch fest, ob es einen Testamentsvollstrecker gibt und ob dieser seine Aufgabe angenommen hat. Das Nachlassgericht erteilt außerdem auf Antrag einen Erbschein, der die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts bescheinigt.

Wann ist ein Testament wirksam?

Ein Testament ist wirksam, wenn es den gesetzlichen Formvorschriften entspricht und wenn es den letzten Willen des Erblassers wiedergibt. Die Formvorschriften sind je nach Art des Testaments unterschiedlich. Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament muss vom Notar beurkundet und vom Erblasser unterschrieben oder genehmigt sein. Ein mündliches Testament ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss vor drei Zeugen erklärt werden. Ein Testament gibt den letzten Willen des Erblassers wieder, wenn es frei von Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung oder Zwang ist.

Wie lange dauert es, bis das Erbe ausgezahlt wird?

Das hängt davon ab, wie kompliziert der Nachlass ist und wie schnell die Erben sich einigen können. Grundsätzlich treten die Erben mit dem Tod des Erblassers in dessen Rechtsstellung ein und können über den Nachlass verfügen. Allerdings müssen sie dabei die Rechte und Pflichten der anderen Erben und der Nachlassgläubiger beachten. Um einen Nachweis ihrer Erbenstellung zu haben, können sie einen Erbschein beantragen, der vom Nachlassgericht erteilt wird. Die Dauer des Erbscheinverfahrens kann je nach Fall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten variieren. Wenn der Nachlass überschuldet ist oder wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt, kann die Abwicklung des Nachlasses noch länger dauern.

Kann ich mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge aushebeln?

Ja, du kannst mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge aushebeln, indem du deine Erben frei bestimmen oder bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen kannst. Du bist aber nicht völlig frei in deiner Testierfreiheit, denn du musst die Pflichtteilsansprüche deiner nahen Angehörigen beachten. Das sind deine Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, deine Kinder und Enkel und deine Eltern. Diese Personen haben auch dann einen Anspruch auf einen Teil deines Nachlasses, wenn du sie in deinem Testament enterbst. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie kann ich die 10-Jahres-Frist umgehen?

Die 10-Jahres-Frist bezieht sich auf die sogenannte Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil. Das bedeutet, dass wenn du zu Lebzeiten jemandem etwas schenkst, dieser Betrag bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt wird, wenn du innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung stirbst. Das soll verhindern, dass du durch Schenkungen deine Pflichtteilsberechtigten benachteiligst. Du kannst die 10-Jahres-Frist umgehen, indem du entweder länger als zehn Jahre nach der Schenkung lebst oder indem du eine Schenkung unter Lebenden mit einer Auflage verbindest, die den Beschenkten verpflichtet, den Wert der Schenkung bei deinem Tod an deine Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Testament?

Das kommt darauf an, was du damit meinst. Ein Testament ist eine Urkunde, die deinen letzten Willen enthält und bestimmt, wer deine Erben sind und wie dein Nachlass verteilt werden soll. Ein Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung, die deine Erbenstellung und den Umfang deines Erbrechts nachweist. Ein Testament ist also die Grundlage für die Erbfolge, während ein Erbschein nur ein Beweismittel dafür ist. Wenn es aber zu einem Widerspruch zwischen dem Testament und dem Erbschein kommt, zum Beispiel weil das Testament später gefunden oder angefochten wurde, dann gilt das Testament als maßgeblich und der Erbschein muss geändert oder eingezogen werden.