☎ Anwaltshotline “Patientenverfügung”

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Denken Sie darüber nach, eine Patientenverfügung zu erstellen? Telefonieren Sie einfach mit einem Anwalt, der Sie über die Anwaltshotline Patientenverfügung umfangreich berät und Ihnen detailliert erklärt, auf was Sie dabei achten müssen.

Wichtige Gebiete zur Patientenverfügung

  • Vorausverfügung
  • lebensverlängernde Maßnahmen
  • Verweigerung
  • ärztliche Heileingriffe
  • Einwilligungsfähigkeit

Durch eine Patientenverfügung erklärt eine Person eine Vorausverfügung, wenn sie selbst nicht mehr ihren eigenen Willen ausdrücken kann. Dies betrifft medizinische Maßnahmen wie beispielsweise ärztliche Heileingriffe. Die Patientenverfügung muss generell in schriftlicher Form vorliegen und der Unterzeichner muss volljährig sowie einwilligungsfähig sein. Zur Anwendung kommt die Verfügung erst, wenn der Betroffene nicht mehr einwilligungs- oder entscheidungsfähig ist. Die Verfügung kann jederzeit mündlich widerrufen werden, dabei muss lediglich erkennbar sein, dass der Patient seinen Wunsch geändert hat.

Der Inhalt einer Patientenverfügung umfasst Angaben darüber, welche Handlungen konkret durchgeführt bzw. unterlassen werden sollten. Anders als in der Betreuungsverfügung oder der Vorsorgevollmacht bestimmt der Betroffene in einer Patientenverfügung also keine dritte Person, die im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit für ihn handelt. Diese Patientenverfügung muss sowohl von Betreuern und Pflegern als auch von behandelnden Ärzten beachtet werden. Die Bevollmächtigten oder die rechtlichen Betreuer müssen prüfen, ob die Verfügung auf die aktuelle Behandlungs- und Lebenssituation ausgerichtet ist. So kann der Arzt beispielsweise ohne das Hinzuziehen eines Patientenvertreters keine Behandlungsentscheidungen gemäß der Patientenverfügung treffen.

Befindet sich der Betroffene in einer akuten Notfallsituation, muss schnell gehandelt werden. Oftmals kann dann nicht rechtzeitig geklärt werden, ob eine Patientenverfügung vorliegt oder nicht. Zudem kann man in diese Situation meist nur sehr schwer feststellen, ob die Verfügung denn gültig ist und der Betroffene seinen Willen auch korrekt wiedergegeben hat. Aus diesem Grund werden in der Regel auch dann Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt, falls der Patient diesen widersprochen hatte.

Patientenverfügungen sind jedoch nicht immer mit positiven Konsequenzen verbunden. Es gibt auch Fälle, bei denen sich die Prognose eines kranken Patienten verschlechtern kann, da der behandelnde Arzt bei Vorliegen einer solchen Verfügung sogleich eine “negative therapeutische Grundeinstellung” aufweisen kann. Hieraus kann ein Selbstläufer entstehen, welcher die Prognose wirklich verschlechtert. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene vor dem Verfassen einer Patientenverfügung darüber im Klaren sein, welche Folgen daraus resultieren können.

Sie haben Angst davor, dass Sie Ihren Willen einmal nicht mehr ausdrücken können? Wenn Sie einen Unfall haben, kann es soweit kommen, dass Sie sich nicht mehr dazu äußern können, was Sie möchten. Ist es jetzt Ihr Wille, dann aber nicht um jeden Preis lebensverlängernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie das schriftlich und in einer bestimmten Form festhalten. Haben Sie konkrete Rechtsfragen hierzu? Fragen Sie einen kompetenten Anwalt über die „Hotline Patientenverfügung“.

Schriftliche Rechtsberatung zur Patientenverfügung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.