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Interessantes zur Nachlassverwaltung
- Erbschaft
- Nachlass
- Nachlassverwalter
- Erben
- Haftung
Ein Nachlass besteht häufig nicht nur aus finanziellem Vermögen, Sachwerten und Rechten – oft ist es so, dass er auch Forderungen umfasst. Hatte der Verstorbene Gläubiger, so tritt der Erbe an seine Stelle und muss die Forderungen der Gläubiger begleichen. Hier besteht die Gefahr, dass die Forderungen höher als der eigentliche Nachlass sind und der Erbe auch mit seinem eigenen Vermögen haften muss. In diesem Fall empfiehlt es sich, auf die Hilfe eines Nachlassverwalters zurückzugreifen.
Der Nachlassverwalter hat das Recht, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen, also beispielsweise bestehende Ansprüche aus ihm zu begleichen. Er sorgt für einen Überblick über das Erbe und trennt es vom Vermögen des oder der Erben. Ist ein Nachlassverwalter beauftragt, ist die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf das Erbe beschränkt. Das heißt: Er muss nur Forderungen in Höhe des Nachlasses begleichen, sein eigenes Vermögen kann von den Nachlassgläubigern nicht angetastet werden.
Ein Nachlassverwalter muss vom Erben beauftragt werden. Gibt es mehrere Erben, müssen Sie den Antrag gemeinsam stellen. Das geht allerdings nur vor einer Erbenauseinandersetzung. Auch ein Nachlassgläubiger kann antragsberechtigt sein, sofern die Gefahr besteht, dass seine Forderung ansonsten nicht mehr beglichen wird. Den Antrag kann er nur innerhalb von zwei Jahren nach der Annahme der Erbschaft stellen.
Sie sind Erbe und müssen nun für die Nachlassverbindlichkeiten haften? Sie sind überfordert und wissen nicht, wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen sollen? Oder sind Sie selbst Gläubiger, Ihr Schuldner ist aber verstorben und nun möchten Sie Ihre Forderungen gegen die Erben durchsetzen? Informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt, bevor Sie eine Nachlassverwaltung in Betracht ziehen – er kann Ihnen alle Fragen beantworten und Ihnen bei Bedarf konkrete Handlungsanweisungen geben. Ein Anruf bei unserer „Hotline Erbrecht“ genügt.
Schriftliche Rechtsberatung zur Nachlassverwaltung
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