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Wichtige Gebiete zu Nachlassverbindlichkeiten
- Erbrecht
- Erblasserschulden
- Erbfallschulden
- Beerdigungskosten
Nachlassverbindlichkeiten sind die Forderungen, die Dritte nach dem Tod des Erblassers gegenüber dem Erben geltend machen können (§1967 Abs. 1 BGB: „Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten“). Das Recht der Nachlassverbindlichkeiten ist in Deutschland im fünften Buch Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht) in den §§1967 ff. geregelt.
Bei Nachlassverbindlichkeiten ist zwischen den Erblasserschulden und den Erbfallschulden zu unterscheiden. Die Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten des Erblassers, die zum Zeitpunkt seines Todes noch bestanden haben und die mit dessen Tod nicht erloschen sind. Die Erbfallschulden betreffen den Erben als solchen und umfassen eine Reihe von Ansprüchen die andere Erben haben können oder die sich aus Kosten ergeben, die unmittelbar mit dem Erbfall in Zusammenhang stehen. Dies können unter anderem sein:
- die Beerdigungskosten nach 1968 BGB,
- der Dreißigste nach 1969 BGB,
- der Voraus nach 1932 BGB,
- testamentarische Auflagen,
- Kosten der Testamentsvollstreckung,
- Kosten der Testamentseröffnung,
- Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern und
- Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners.
Sind mehrere Erben vorhanden, so haften diese in Höhe ihres Erbanteils gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten. Im Falle der Überschuldung des Erben durch die Nachlassverbindlichkeiten hat dieser die Möglichkeit, sich entweder auf dem Wege der Nachlassinsolvenz oder auf dem Wege der Nachlassverwaltung aus einer Haftung mit seinem Gesamtvermögen zu befreien.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zu Nachlassverbindlichkeiten
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