Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die gesetzliche Erbfolge in allen Einzelheiten. Sie blicken bei den komplizierten Regelungen nicht durch und möchten direkt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht über das Thema sprechen? Wählen Sie die Nummer unserer „Hotline Erbrecht“.
Interessantes zur gesetzlichen Erbfolge
- Kinder
- Eltern
- Ehegatte
- Erbengemeinschaft
- Erbanspruch
Die gesetzliche Erbfolge legt fest, in welcher Reihenfolge und zu welchen Teilen die Familienangehörigen das Vermögen eines Erblassers erben. Sie tritt in Kraft, wenn der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen und deshalb nicht selbst geregelt hat, an wen das Erbe fallen soll.
Die Erben sind bei der gesetzlichen Erbfolge in mehrere Ordnungen untergliedert. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder und Kindeskinder. Lebt ein Kind des Erblassers noch, sind die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Enkelkinder und Urenkel von der Erbfolge ausgeschlossen. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder. In dritter Ordnung erben die Großeltern, in vierter die Urgroßeltern und jeweils deren Abkömmlinge. Ebenso existieren fernere Ordnungen.
Erben höherer Ordnungen schließen diejenigen niedrigerer Ordnungen jeweils aus. Erbt also bereits ein Kind des Verstorbenen, gehen seine Eltern leer aus. Ein Sonderfall stellt der Ehegatte des Erblassers dar, der unabhängig vom Vorhandensein anderer Erben erbt. Neben Erben der ersten Ordnung steht dem Ehegatten ein Viertel der gesamten Erbschaft zu, neben Erben der zweiten und dritten Ordnung die Hälfte. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, erbt der Ehegatte allein. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart hatten: In diesem Fall erben der Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers zu gleichen Teilen.
Gibt es keine erbberechtigten Verwandten oder schlagen alle vorhandenen das Erbe aus, fällt die Erbschaft dem Staat zu, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
Sie haben Fragen dazu, wem gemäß der gesetzlichen Erbfolge zu welchen Teilen Ihr Vermögen zufallen würde? Ein naher Verwandter ist verstorben und in der Familie gibt es nun Streit über das Erbe? Die anderen Erben weigern sich, Ihren Erbanspruch anzuerkennen? Wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt, um sich rechtlich abzusichern. Über unsere „Anwaltshotline Erbrecht“ erreichen Sie erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht, die Sie gern in allen Fragen beraten.
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