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Interessantes zum Erbschein
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Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und vor allem für die Gläubiger des Erblassers zur Rechtssicherheit beitragen soll. Hat jemand einen Anspruch gegen einen Erblasser, ist für ihn nicht ersichtlich, wer dessen Rechtsnachfolge angetreten hat und gegen wen er somit seine Ansprüche geltend machen kann. Aus diesem Grund gibt es den Erbschein. Insbesondere in einem Rechtsstreit und im Grundbuchverkehr wird widerlegbar vermutet, dass derjenige, der im Erbschein als Erbe ausgezeichnet ist, auch tatsächlich ein Erbrecht hat.
Im Erbschein werden der Erblasser und die Erben sowie die Größe der jeweiligen Erbteile festgehalten. Darüber hinaus werden auch Beschränkungen des Erbrechts angegeben, beispielsweise durch die Einsetzung eines Nacherben oder eines Testamentsvollstreckers. Der Umfang des Nachlasses und die Nachlassverbindlichkeiten werden hingegen im Erbschein nicht bezeichnet.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur auf Antrag ausgestellt. Zu den Antragsberechtigten gehören:
- der endgültige Erbe oder ein Miterbe
- ein Nachlass- oder Erbengläubiger, der einen Titel zur Zwangsvollstreckung besitzt
- der Nachlassverwalter
- der Nachlassinsolvenzverwalter
- der Testamentsvollstrecker
Damit das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellt, müssen dort vom Antragssteller verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, beispielsweise das Testament, der Todesnachweis, Geburtsurkunden sowie gegebenenfalls eidesstattliche Versicherungen. Das Nachlassgericht hat dann selbst noch einmal zu prüfen, ob die dargebrachten Tatsachen der Wahrheit entsprechen, bevor dem Antrag stattgegeben und ein Erbschein ausgestellt wird.
Kompliziert kann es werden, wenn ein Erbschein bereits ausgegeben wurde, im Nachhinein aber festgestellt wird, dass er formell (zum Beispiel fehlende Nachweise) oder materiell (unrichtige Angaben) falsch ist. In diesem Fall ist er vom Nachlassgericht einzuziehen. Darüber hinaus kann der wirkliche Erbe von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins dessen Herausgabe verlangen.
Bei der Ausstellung des Erbscheins ist es zu Schwierigkeiten mit dem Nachlassgericht gekommen? Sie haben Zweifel an der Echtheit eines Erbscheins und möchten dagegen gerichtlich vorgehen? Oder sind Sie Gläubiger eines Verstorbenen und wissen nicht, wer die Rechtsnachfolge angetreten hat? Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt für Erbrecht und lassen Sie sich direkt vom Fachmann beraten. Über unsere „Hotline Erbrecht“ werden Sie sofort mit einem qualifizierten Rechtsanwalt verbunden.
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