☎ Anwaltshotline “Erbschaftsteuer”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Erbschaftsteuer dient der „Beratung zur Erbschaftsteuer”! Über die “Hotline Erbschaftssteuer” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Erbschaftsteuer

  • Steuerklasse
  • Erblasser
  • Erbschaft
  • Freibeträge

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland beim Erwerb von Todes wegen, also im Fall einer Erbschaft, erhoben wird. Rechtsgrundlage der Erbschaftsteuer sind das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV). Weil sich die Erbschaftsteuer durch Schenkungen vor dem Tode des Erblassers leicht umgehen ließe, werden auch Schenkungen besteuert; sowohl Erbschaftsteuer als auch Schenkungsteuer sind durch dasselbe Gesetz geregelt. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer liegt pro Jahr bei etwa 4,3 Milliarden Euro.

Bei der Erbschaftsteuer werden drei Steuerklassen unterschieden, die Einteilung der Erben in die entsprechende Steuerklasse erfolgt aufgrund des Verhältnisses des Erben zum Erblasser. Die Unterteilung lautet wie folgt:

Steuerklasse I – der Ehegatte und der Lebenspartner, die Kinder und Stiefkinder, die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;

Steuerklasse II – die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören, die Geschwister, die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, die Stiefeltern, die Schwiegerkinder, die Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft;

Steuerklasse III – alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.

Die Höhe der Steuer bzw. der Steuertarif richtet sich nach der Steuerklasse des Erben sowie nach der tatsächlichen Höhe des Erbes. Zu beachten sind jedoch noch die Freibeträge – Besteuert werden nur diejenigen Summen, die über die steuerlichen Freibeträge hinausgehen. Erbt das Kind eines Erblassers etwa 450.000€, so unterliegen nur 50.000€ der Erbschaftsteuer, weil der Freibetrag für erbende Kinder bei 400.000€ liegt. Wie hoch der prozentuale Steuersatz ist, schreibt § 19 ErbStG vor.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Erbschaftsteuer

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