☎ Anwaltshotline “Erbschaftsanspruch”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Erbschaftsanspruch dient der „Beratung zum Erbschaftsanspruch”! Über die “Hotline Erbschaftsanspruch” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Erbschaftsanspruch

  • Erbschaftsbesitzer
  • Herausgabeanspruch
  • Frist
  • Erbe

Als Erbschaftsanspruch wird der Anspruch eines Erben auf Herausgabe von Gegenständen der Erbschaft oder der gesamten Erbschaft gegenüber einem Erbschaftsbesitzer bezeichnet. Der Anspruch auf Herausgabe ist diesem Zusammenhang in § 2018 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Hier ist auch der Begriff des Erbschaftsbesitzers definiert. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat.

Voraussetzung für die Eigenschaft einer Person als Erbschaftsbesitzer ist, dass die Person einen Erbschaftsanspruch geltend gemacht hat, unabhängig davon, ob sie dies gutgläubig oder bösgläubig getan hat. Wer sich durch sonstige Umstände im Besitz der Erbschaft befindet (z.B. ein Dieb oder Testamentsvollstrecker) ist nicht Erbschaftsbesitzer.

Nach § 2019 BGB gilt der Herausgabeanspruch des Erben gegen der Erbschaftsbesitzer nicht nur unmittelbar für das Erbe, sondern auch für das, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt (also beispielsweise ein Auto im Wert vom 100.000 €, das sich der Erbschaftsbesitzer aus dem zu Unrecht erlangten Erbteil geleistet hat). § 2020 BGB bestimmt zusätzlich, dass sich der Erbschaftsanspruch auch auf die gezogenen Nutzungen und auf die Früchte erstreckt, an denen er das Eigentum erworben hat.

Der Erbschaftsanspruch verjährt nach 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann sich ein Erbe nicht mehr auf seinen Erbschaftsanspruch und damit auf seinen Herausgabeanspruch gegenüber dem Erbschaftsbesitzer berufen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Erbschaftsanspruch

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