☎ Anwaltshotline “Erbfähigkeit”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Zuverlässige Informationen und Hilfestellungen bei Problemen zum Thema Erbfähigkeit erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt, der im Erbrecht tätig ist. Ohne Termin und lange Wartezeiten können Sie über unsere „Hotline Erbrecht“ mit einem solchen Anwalt in Kontakt treten und sich direkt am Telefon beraten lassen.

Interessantes zur Erbfähigkeit

  • Erbe
  • Schwangerschaft
  • Geburt
  • Erbunfähigkeit
  • Nacherbe

Als Erben können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen eingesetzt werden. Für natürliche Personen gilt: Erben kann jeder rechtsfähige Mensch, aber nur, wer lebt. Das bedeutet im Einzelnen, dass niemand erben kann, der bereits verstorben oder noch nicht geboren worden ist. § 1923 Absatz 2 BGB legt eine Ausnahme für Ungeborene fest: „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.“ Verstirbt also beispielsweise ein Mann, dessen Frau zum Zeitpunkt seines Todes von ihm schwanger war, dann erbt das ungeborene Kind bei seiner Geburt. Außerdem kann ein Kind, das zum Zeitpunkt des Erbfalls auch noch nicht gezeugt war, zum Nacherben werden. Es wird also zum Erben, nachdem bereits eine andere Person vor ihm Erbe geworden ist.

Auch juristische Personen können in einer Verfügung von Todes wegen als Erben bedacht werden. Gesellschaften bürgerlichen Rechts und nicht rechtsfähige Vereine sind davon allerdings ausgeschlossen. Jedoch ist die Einsetzung einer noch nicht rechtsfähigen Stiftung im Testament wirksam: Der Erblasser kann festlegen, dass sein Vermögen zur Neugründung einer Stiftung verwendet wird.

Ein Erblasser hat außerdem die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen festzulegen, die eine im Testament bedachte Person erfüllen muss, damit sie erben kann. Diesen Bedingungen sind jedoch die Grenzen der Sittenwidrigkeit gesetzt, es ist also nicht alles erlaubt. Legt der Erblasser in seinem Testament zulässige Bedingungen fest und erfüllt die Person diese nicht, dann ist sie erbunfähig und von der Erbfolge ausgeschlossen.

Sie haben Fragen zur Erbfähigkeit? Stellen Sie diese direkt einem Rechtsanwalt, der Ihnen eine verlässliche Rechtsauskunft gibt. Sie möchten nicht extra einen Beratungstermin beim Anwalt vereinbaren? Kein Problem: Über unsere „Hotline Erbrecht“ werden sie mit einem Rechtsanwalt verbunden. Halten Sie wichtige Unterlagen griffbereit, um schnell auf Rückfragen des Rechtsanwalts reagieren zu können.

Schriftliche Rechtsberatung zur Erbfähigkeit

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.