☎ Anwaltshotline “Erbenhaftung”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Erbenhaftung dient der „Beratung zur Erbenhaftung”! Über die “Hotline Erbenhaftung” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Erbenhaftung

  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Erblasserschulden
  • Erbfallschulden

Die Erbenhaftung ist ein Prinzip des deutschen Erbrechts. Sie ist in § 1967 Abs. 1 BGB festgeschrieben: „Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.“

Der Erbe haftet hierbei grundsätzlich unbeschränkt, also mit seinem gesamten Vermögen. Die Nachlassverbindlichkeiten umfassen sowohl die sogenannten Erblasserschulden, also die Verbindlichkeiten, die der Erblasser bei seinem Tod hatte, soweit sie nicht mit seinem Tod erloschen sind. Zum anderen gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten die sogenannten Erbfallschulden – hierzu zählen die erst durch den Tod des Erblassers angefallenen Zahlungsverpflichtungen des Erben (z.B. Beerdigungskosten, Kosten der Testamentsvollstreckung, Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners und der Dreißigste).

Um der Erbenhaftung zu entgehen, die im Fall der Überschuldung des Erblassers im Extremfall zum wirtschaftlichen Ruin des Erben führen kann, kann der Erbe sich auf dem Wege der Nachlassinsolvenz oder der Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) aus der Haftung befreien. Das Nachlassinsolvenzverfahren kann auf Antrag des Erben, des Nachlassverwalters, des Nachlasspflegers, des Testamentsvollstreckers sowie jedes Nachlassgläubigers innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Erbes eröffnet werden. Eine Nachlassverwaltung kann auf Antrag des Erben (bei mehreren Erben gemeinschaftlich) oder der Nachlassgläubiger innerhalb von zwei Jahren nach der Annahme des Erbes eingerichtet werden. In beiden Fällen haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nicht mehr mit seinem gesamten Privatvermögen sondern lediglich mit dem im Nachlass vererbten Vermögen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Erbenhaftung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.