Sie haben eine rechtliche Frage zum Thema Erbengemeinschaft? Dann wenden Sie sich über die Anwaltshotline Erbengemeinschaft an einen fachkundigen Rechtsanwalt, der Sie ausführlich und individuell berät. Rufen Sie gleich an!
Wichtige Gebiete zur Erbengemeinschaft
- Erbschaft
- Nachlass
- Erbauseinandersetzung
- Ausscheiden aus Erbengemeinschaft
- Erbanteilsübertragung
Über die „Beratung zur Erbengemeinschaft“ erhalten Sie zu allen genannten Bereichen kompetente Auskunft von einem qualifizierten Rechtsanwalt. Nutzen Sie die Hotline Erbengemeinschaft, um Ihr Anliegen loszuwerden und hilfreiche Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen erbberechtigt sind und gemeinsam eine Erbschaft antreten, dies ist entweder der Fall, wenn es die gesetzliche Erbfolge so vorsieht oder wenn mehrere Erben in einem Testament benannt wurden. Die gesetzlichen Regelungen für Erbengemeinschaften befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraph §2032 und den folgenden. Dort heißt es, dass „der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben“ wird, womit sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden sind. Existiert nur ein Erbe, ist dieser Alleinerbe.
Bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Erbes kommt es nicht selten zu Erbstreitigkeiten, da die einzelnen Parteien häufig unterschiedliche Interessen verfolgen. Ein Konsens muss zum Beispiel gefunden werden, wenn es um eine Immobilie oder ein Grundstück geht – soll es verkauft, vermietet oder von einem der Miterben genutzt werden? Gegen die Zahlung einer Abfindung kann ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft ausscheiden. Dieser Sachverhalt wird als Abschichtung bezeichnet. Durch Erbteilsübertragung besteht außerdem die Möglichkeit, seinen eigenen Erbteil über eine Schenkung oder einen Kauf an einen anderen Miterben zu übertragen, wodurch der jeweilige Erbberechtigte aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft erfolgt, sobald das Erbe verteilt wurde.
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft, in der Unklarheiten hinsichtlich der Anteile am Nachlass oder der Stimmrechte bestehen? Oder gibt es Konflikte bei der Verwaltung des Erbes? Dann holen Sie sich umgehend Rat von einem erfahrenen Anwalt über unsere „Hotline Erbengemeinschaft“ ein! Legen Sie wichtige Dokumente, wie etwa das Testament oder den Erbvertrag, für die telefonische Rechtsberatung am besten schon vor dem Gespräch bereit!
Schriftliche Rechtsberatung zur Erbengemeinschaft
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.