Wenn Sie enterbt wurden und Ihren Pflichtteil einfordern möchten, können Sie sich Auskünfte über den Nachlass eidesstattlich versichern lassen. Mit der Eidesstattlichen Versicherung halten Enterbte ein wirksames Druckmittel gegenüber den Erben in Händen.
Bei rechtlichen Fragen zur Eidesstattlichen Versicherung wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Nutzen Sie dazu die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Eidesstattliche Versicherung. Sie erhalten sofort fachkundige Auskunft von einem erfahrenen Anwalt.
Wichtige Stichpunkte zu Eidesstattliche Versicherung
- Pflichtteil
- Falschaussage
- Auskunftspflicht
- Schenkungen
- Nachlassverzeichnis
Über die Hotline Eidesstattliche Erklärung werden Sie mit einem Rechtsanwalt verbunden, der Sie individuell zu Ihrem Anliegen berät und Ihnen die jeweilige Rechtslage verständlich erklärt.
Mit einer Eidesstattlichen Erklärung, auch Versicherung an Eides statt genannt, bekräftigt eine Person, dass eine von ihr abgegebene Erklärung der Wahrheit entspricht. Unter Umständen wird eine Eidesstattliche Versicherung vor Gericht auch als Mittel der Beweisführung zugelassen. Die Abgabe einer unwahren Eidesstattlichen Versicherung wird strafrechtlich verfolgt. Die Konsequenzen für diese Straftat reichen von Geldstrafe bis hin zu dreijähriger Freiheitsstrafe.
Innerhalb des Erbrechts ist die Eidesstattliche Versicherung unter anderem von Bedeutung, wenn es um den Pflichtteil geht. Enterbte Personen haben keinen Anspruch darauf, von den Banken und Versicherungen des Verstorben Auskunft über dessen Vermögen zu erhalten. Somit können Sie sich auch keinen genauen Überblick darüber verschaffen, was ihnen eigentlich zusteht. Laut § 2314 BGB kann ein Pflichtteilsberechtigter jedoch Auskunft vom Erben verlangen. Dieser muss ihm den Bestand des Nachlasses dann offen legen.
Der Erbe ist theoretisch dazu verpflichtet sowohl die Vermögensmasse als auch größere Schenkungen der letzten Jahre in einem Nachlassverzeichnis aufzuführen. Dem Pflichtteilsberechtigten steht davon eine bestimmte Quote zu, die ihm ausgezahlt werden muss. Hat der Enterbte Zweifel daran, dass das Nachlassverzeichnis vollständig und korrekt ist, kann er darauf bestehen, dass der Erbe eine Eidesstattliche Versicherung abgibt.
Dazu, wie Sie am besten vorgehen, um Ihrer Forderung mit einer Eidesstattlichen Versicherung Nachdruck zu verleihen, kann Ihnen nur ein erfahrener Rechtsanwalt verlässliche Auskunft geben. Ein Anwalt für Erbrecht erklärt Ihnen auch, wie Sie sich verhalten müssen, wenn jemand von Ihnen eine Eidesstattliche Versicherung verlangt oder Sie – bewusst oder unbewusst – falsche Angaben bei einer Eidesstattlichen Versicherung gemacht haben und nun Angst vor einer Gefängnisstrafe haben.
Schriftliche Rechtsberatung zu Eidesstattliche Versicherung
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