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Sie möchten ein Testament aufsetzen, in dem ihr behindertes Kind besonders bedacht wird? Alles, was Sie über ein Behindertentestament wissen müssen, erfahren Sie von einem Rechtsanwalt für Erbrecht. Lassen Sie sich über unsere “Hotline Erbrecht“ gleich mit einem Ansprechpartner verbinden.

Interessantes zum Behindertentestament

  • Testament
  • Behinderung
  • Sozialleistung
  • Vorerbe
  • Nacherbe

Grundsätzlich kann jeder Erbe werden, unabhängig davon, ob er eine Behinderung hat oder nicht. Ist ein Erbe jedoch aufgrund einer Behinderung auf Sozialleistungen angewiesen, kann das zu Nachteilen führen, weil das Erbrecht in diesem Fall mit dem Sozialrecht kollidiert: Menschen mit Behinderung sind häufig auf Sozialleistungen angewiesen, deren Umfang sich nach dem Einkommen und dem Vermögen des Betroffenen bestimmt. Erhält dieser eine Erbschaft, durch die der ihm zustehende Schonbetrag bei Sozialleistungen überschritten wird, muss er selbst mit seinem Vermögen für Leistungen aufkommen, beispielsweise für die Unterbringung in einer bedarfsgerechten Einrichtung oder für Pflegeleistungen. Somit kann er im Normalfall nicht von der Erbschaft profitieren, sondern wird häufig sogar durch sie benachteiligt.

Um das zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, ein Behindertentestament aufzusetzen. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise die Eltern ihr behindertes Kind nur als Vorerbe einsetzen und noch einen separaten Nacherben bestimmen. Da das Kind dementsprechend nicht der letztendliche Nutznießer der Erbschaft ist, hat der Staat kein Zugriffsrecht auf die Erbschaft und kann sie nicht als Vermögen anrechnen. Mit dieser Regelung ist es möglich, dem behinderten Kind trotz Erbschaft die staatliche Unterstützung zu erhalten.

Hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten: Bei der Gestaltung des Behindertentestaments müssen verschiedene Details beachtet werden, damit es rechtlich zulässig und nicht sittenwidrig ist. Deshalb ist unbedingt die Beratung durch einen Fachmann zu empfehlen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht verfügt über das nötige Fachwissen und kann Sie umfassend zum Thema beraten. Rufen Sie unsere „Hotline Erbrecht“ an und sprechen Sie noch heute mit einem Rechtsanwalt. Es wird empfohlen, wichtige Unterlagen griffbereit zu halten, um schnell auf Rückfragen reagieren zu können.

Schriftliche Rechtsberatung zum Behindertentestament

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.