Sie sind sich nicht sicher, ob Sie von Ihrem Erbrecht Gebrauch machen sollen oder nicht? Was Sie beim Thema Ausschlagung beachten müssen, welche Konsequenzen dieser Schritt hat und an welche Fristen Sie dabei gebunden sind, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt für Erbrecht bei unserer telefonischen Rechtsberatung. Lassen Sie sich über die „Hotline Erbrecht“ verbinden.
Interessantes zur Ausschlagung
- Erbe
- Vermögen
- Schulden
- Erbanspruch
- Ausschlagungsfrist
Eine unerwartete Erbschaft aus der fernen Verwandtschaft, die einen über Nacht reich macht – nicht die schlechteste Vorstellung. Erben ist generell etwas, das viele Menschen mit einem Vermögenszuwachs verbinden und sich deshalb zumeist über eine Erbschaft freuen. Doch was ist, wenn Sie durch das Erbe nicht reicher, sondern ärmer werden?
Im Todesfall werden alle Vermögenspositionen des Verstorbenen auf die Erben übertragen. Dazu gehören zum einen die Vermögenswerte des Erblassers, beispielsweise Bankguthaben, Geldanlagen, Sachwerte, Immobilien oder Ansprüche gegenüber Dritten. Zum anderen zählen aber auch Schulden zur Erbmasse. Die Erben treten in diesem Fall auch für die Schulden die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an und haften also als Schuldner gegenüber den Gläubigern des Verstorbenen.
Aus diesem Grund ist es von immenser Wichtigkeit, über die genaue Zusammensetzung der Erbschaft Bescheid zu wissen, bevor man sie annimmt. Denn wenn die Schulden das sonstige Vermögen des Verstorbenen übersteigen, ist eine Ausschlagung der Erbschaft unter Umständen zu empfehlen. Doch Vorsicht: Es kann immer nur die Erbschaft als Ganzes ausgeschlagen werden. Das bedeutet, dass Sie zusammen mit den Schulden auch das Vermögen des Erblassers ausschlagen. Aus diesem Grund will dieser Schritt gut überlegt sein.
Entscheiden Sie sich dafür, die Annahme der Erbschaft zu verweigern, müssen Sie das innerhalb von sechs Wochen machen, nachdem Sie von der Erbschaft und Ihrem Anspruch Kenntnis erlangt haben. Die Frist wird auf sechs Monate ausgedehnt, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat. Nicht mehr möglich ist eine Ausschlagung, sobald Sie die Erbschaft angenommen haben.
Ihnen wurde mitgeteilt, dass Sie einen Erbanspruch haben? Sie überlegen jedoch, das Erbe nicht anzunehmen? Befragen Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie unsicher sind und zuverlässige Informationen zur Rechtslage benötigen. Am schnellsten geht das über das Telefon: Bei unserer „Hotline Erbrecht“ erreichen Sie direkt einen Rechtsanwalt, der Ihnen gern weiterhilft.
Schriftliche Rechtsberatung zur Ausschlagung
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