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Wichtige Gebiete zum Thema notarielles Testament

  • Geschäftsfähigkeit
  • Verfügung von Todes wegen
  • Notar
  • Beurkundungsgesetz

Ein notarielles Testament ist eine Verfügung von Todes wegen, die sich auf die Regelung des Erbes des Testamentsverfassers bezieht. Das deutsche Erbrecht kennt drei Formen der Testamentserrichtung: das handschriftliche Testament, das öffentliche Testament (auch als notarielles Testament bezeichnet) und die sogenannten Nottestamente (das Bürgermeistertestament, das Drei-Zeugen-Testament und das Seetestament).

Vom handschriftlichen Testament unterscheidet sich das notarielle Testament dadurch, dass der Testierende dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder dem Notar Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Die übergebene Schrift kann dabei offen oder verschlossen überreicht werden, sie braucht nicht von dem Testierenden geschrieben zu sein.

Der Notar ist nicht verpflichtet, sich über den Inhalt eines verschlossen übergebenen Testaments zu informieren. Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) enthält jedoch Bestimmungen, die dem Notar gewisse Pflichten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auferlegen. So ist er nach §28 BeurkG dazu angehalten, die Geschäftsfähigkeit des Erblassers festzustellen und seine Wahrnehmungen hierzu in der Niederschrift zu vermerken. Fehlt einem Beteiligten die Geschäftsfähigkeit, so muss der Notar die Beurkundung nach §11 Abs. 1 BeurkG ablehnen. Nach §17 BeurkG muss der Notar den Erblasser umfassend beraten, ihn über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und seinen Willen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben.

Ein notarielles Testament wird nach seiner Errichtung durch den Notar an das zentrale Testamentsregister übermittelt und kann daher, anders als ein handschriftliches Testament, nicht verloren gehen. Auf diese Weise und durch die strengen Vorschriften, die in diesem Zusammenhang gelten, garantiert das notarielle Testament ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

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