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Wichtige Bereiche zum Erbrecht

  • Erbschein
  • Erbenhaftung
  • Erbschaftsteuer
  • Erbvertrag
  • Totenschein

Wie ist die Reihenfolge beim Erben?

Die Reihenfolge beim Erben richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass die Verwandten des Erblassers in verschiedene Ordnungen eingeteilt werden. Die Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Die Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen und Nichten. Die Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Die Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die Erben höherer Ordnungen sind die weiteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die Erben einer Ordnung schließen die Erben der folgenden Ordnungen aus.

Was teilt das Nachlassgericht dem Erben mit?

Das Nachlassgericht teilt dem Erben mit, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, wer der oder die anderen gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind, wie hoch der Nachlasswert ist und ob es Nachlassverbindlichkeiten gibt. Das Nachlassgericht kann dem Erben auch einen Erbschein ausstellen, der seine Erbenstellung nachweist.

Wer erbt als erstes?

Als erstes erben die gesetzlichen oder testamentarischen Erben erster Ordnung, also die Abkömmlinge des Erblassers. Wenn es keine Abkömmlinge gibt, erben die gesetzlichen oder testamentarischen Erben zweiter Ordnung, also die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Wenn es auch keine solchen gibt, erben die gesetzlichen oder testamentarischen Erben dritter Ordnung, also die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Wenn es auch keine solchen gibt, erben die gesetzlichen oder testamentarischen Erben vierter Ordnung, also die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Wenn es auch keine solchen gibt, erben die gesetzlichen oder testamentarischen Erben höherer Ordnungen, also die weiteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Werde ich als Erbe automatisch benachrichtigt?

Nein, du wirst als Erbe nicht automatisch benachrichtigt. Du musst dich selbst beim Nachlassgericht melden, wenn du glaubst, dass du ein gesetzlicher oder testamentarischer Erbe bist. Das Nachlassgericht kann dir dann Auskunft über den Nachlass geben und dir gegebenenfalls einen Erbschein ausstellen.

Wann schreibt das Nachlassgericht einen Erben an?

Das Nachlassgericht schreibt einen Erben an, wenn es von einem anderen potentiellen Erben oder einem Gläubiger des Nachlasses informiert wird, dass dieser existiert. Das Nachlassgericht schreibt einen Erben auch an, wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag eröffnet, in dem dieser als Erbe eingesetzt ist.

Wer erbt wieviel bei der gesetzlichen Erbfolge?

Bei der gesetzlichen Erbfolge erbt jeder gesetzliche Erbe einen bestimmten Anteil am Nachlass, der von seiner Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser und von der Anzahl der anderen gesetzlichen Erben abhängt. Die gesetzliche Quote eines gesetzlichen Erben kann sich auch ändern, wenn ein anderer gesetzlicher Erbe seinen Pflichtteil geltend macht oder seinen Anteil ausschlägt. Die genaue Berechnung der gesetzlichen Quote ist kompliziert und hängt von vielen Faktoren ab.

Wie wird das Erbe aufgeteilt, wenn ein Elternteil stirbt?

Wenn ein Elternteil stirbt, wird das Erbe aufgeteilt zwischen dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner und den Kindern des verstorbenen Elternteils. Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner erbt die Hälfte des Nachlasses, wenn die Kinder des verstorbenen Elternteils zu den gesetzlichen Erben erster Ordnung gehören. Wenn die Kinder des verstorbenen Elternteils zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung gehören, weil sie aus einer früheren Beziehung stammen, erbt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner drei Viertel des Nachlasses. Die Kinder des verstorbenen Elternteils erben den Rest des Nachlasses zu gleichen Teilen.

Wie viel erben Kinder ohne Testament?

Ohne Testament erben Kinder als gesetzliche Erben erster Ordnung den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen, wenn es keinen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gibt. Wenn es einen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gibt, erben die Kinder die Hälfte des Nachlasses zu gleichen Teilen, wenn sie aus der gleichen Beziehung stammen wie der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner. Wenn sie aus einer früheren Beziehung stammen, erben sie ein Viertel des Nachlasses zu gleichen Teilen.

Erbt zuerst Kind oder Ehepartner?

Zuerst erbt der Ehepartner oder Lebenspartner die Hälfte oder drei Viertel des Nachlasses, je nachdem, ob die Kinder aus der gleichen oder einer früheren Beziehung stammen. Dann erben die Kinder den Rest des Nachlasses zu gleichen Teilen.

Wann wird ein Totenschein ausgestellt?

Ein Totenschein wird ausgestellt, wenn der Tod einer Person von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt wird. Der Totenschein enthält Angaben zur Identität, zum Todeszeitpunkt und zur Todesursache der verstorbenen Person. Der Totenschein ist die Voraussetzung für die Anzeige des Todes beim Standesamt und für die Bestattung.

Wie verhält sich die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser oder Schenker und Erwerber, nach dem Wert des Erwerbs und nach möglichen Freibeträgen und Steuerbefreiungen. Die Erbschaftssteuer wird vom Finanzamt festgesetzt und vom Erwerber gezahlt.