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Rechtliche Fragen zum Thema TVöD beantwortet Ihnen über die Hotline TVöD ein fachkundiger Rechtsanwalt. Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline TVöD, um mit einem Anwalt  über Ihr Anliegen zu sprechen und individuelle Auskunft zu erhalten.

Wichtige Stichpunkte zu TVöD

  • Öffentlicher Dienst
  • Tarifrecht
  • Sonderzahlungen
  • BT
  • Gehaltstabelle

Die Abkürzung TVöD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Darunter sind verschiedene Tarifverträge zusammengefasst, die für die Beschäftigten öffentlicher Einrichtungen gelten, jedoch nicht für Beamte und Auszubildende.

Der TVöD gilt seit Herbst 2005 und ist Teil des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. An dem  TVöD beteiligt sind die Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Ver.di vertritt in dieser Sache auch die Interessen der Gewerkschaft der Polizei, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Der TVöD ist in zwei Teile gegliedert und enthält unter anderem Bestimmungen zum Entgelt und zu Sonderzahlungen. Der erste, allgemeine Teil des TVöD beschäftigt sich mit den Arbeitsbedingungen, der Arbeitszeit, Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie der Eingruppierung. Im zweiten Teil, Besonderer Teil (BT) genannt, wird explizit auf spezielle Bereiche eingegangen, wie zum Beispiel auf die Verwaltung, Sparkassen, Krankenhäuser, Entsorgung und Flughäfen. Insgesamt wurden BTs für sieben Dienstleistungsbereiche vereinbart. Neben den bereits genannten gehören außerdem der Sozial- und Erziehungsdienst sowie die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dazu.

In der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen sind in Deutschland rund 3 Millionen Tarifbeschäftigte tätig, die nach dem jeweiligen TVöD bezahlt werden. Die Gehälter orientieren sich an einer sogenannten Standard-Gehaltstabelle, die als TVöD-VKA bezeichnet wird.

Der Zugang zum öffentlichen Dienst steht laut Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes grundsätzlich jedem deutschen Bundesbürger zu, der über die erforderlichen Eignungen und Befähigungen verfügt. Für Tarifbeschäftigte gibt es im Gegensatz zum Beamtentum kein Laufbahnsystem, die Vergütung erfolgt jedoch nach ähnlichen Strukturen. Ähnlich wie beim Beamtenverhältnis verfügen auch Tarifbeschäftige über eine gesicherte Position.

Rechtliche Unklarheiten zum Thema TVöD lassen sich am besten mit einem versierten Anwalt klären. Ganz einfach erreichen Sie einen solchen über die Hotline TVöD.

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